5. Gefahrtarif für die Sparte Post, Postbank, Telekom
Wie der bisherige gliedert sich der 5. Gefahrtarif nach Gewerbezweigen bzw. Unternehmensarten. Unternehmen mit einer ähnlichen Gefährdung werden zu Risikogemeinschaften zusammengefasst, die einer von drei Gefahrtarifstellen zugeordnet sind.
Die Gefahrklassen wurden neu angepasst. Grund dafür ist, dass sich im Beobachtungszeitraum 2011-2016 die Belastungsziffern für jeden Gewerbezweig geändert haben. Diese Belastungsziffern ergeben sich aus dem Verhältnis der Entschädigungsleistungen – also aller Leistungen für die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die im Beobachtungszeitraum erstmals gemeldet wurden (= Neulasttarif) – zu den Arbeitsentgelten.
Änderungen im Unfallgeschehen wirken sich beim Neulastenverfahren zeitnah auf die Gefahrklasse und somit auf den Beitrag aus. Dadurch wird das Verfahren dem Bemühen um einen wirksamen Arbeitsschutz am besten gerecht.
Wegen der Harmonisierung mit dem Gefahrtarif der BG Verkehr sind die Tarifstellen jetzt in arabischen Ziffern und die Gefahrklassen kaufmännisch auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Gefahrtarifstelle | Unternehmensart | Gefahrklasse |
---|---|---|
1 |
Transportunternehmen des Briefdienstes, Fracht-, Express- und Kurierdienstes |
3.82 |
2 |
Unternehmen, die Telekommunikationsfestnetze betreiben, bauen oder unterhalten Unternehmen, die technischen Immobilienservice erbringen |
0,71 |
3 |
Sonstige Unternehmen |
0,46 |
Der neue Gefahrtarif wurde am 24. Mai 2017 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen.
Gefahrtarifstelle | Unternehmensart | Gefahrklasse |
---|---|---|
I | Transportunternehmen des Briefdienstes, Fracht-, Express- und Kurierdienstes |
1,0000 |
II |
Unternehmen, die Telekommunikationsfestnetze betreiben, bauen oder unterhalten Druckereien Unternehmen, die technischen Immobilienservice erbringen |
0,2571 |
III |
Sonstige Unternehmen |
0,1535 |

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