Sparte Post, Postbank, Telekom: Melden Sie auch Freizeitunfälle

Nicht nur bei Arbeitsunfällen, auch wenn ein Mitarbeiter nach einem Unfall im privaten Lebensbereich ausfällt, entstehen dem Arbeitgeber Kosten. Die BG Verkehr kann diese Kosten für Unternehmen der Sparte Post, Postbank, Telekom vom Unfallverursacher zurückzuholen, wenn ein Fremdverschulden vorliegt. Daher ist es wichtig, auch solche Unfälle zu melden, die sich etwa im Urlaub, am (dienstfreien) Wochenende oder am Feierabend nach dem Erreichen der Wohnung ereignet haben.

Von der Regress-Bearbeitung profitiert auch der Geschädigte. In vielen Fällen erleichtert es ihm die BG Verkehr, eigene Ansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld gegen den Schädiger durchzusetzen.

Beispiel für einen Privatunfall

Der Mitarbeiter Max Muster wird bei seinem Sonntagsspaziergang vom Auto angefahren. Er muss für vier Wochen ins Krankenhaus. Herr Muster meldet den Unfall seinem Arbeitgeber, der die Sparte Post, Postbank, Telekom informiert, welcher Schaden durch die Entgeltfortzahlung für den verletzten Mitarbeiter entstanden ist. Die BG Verkehr macht daraufhin den Schadenersatzanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Autofahrers geltend und überweist den Schadensbetrag nach der Regulierung des Schadens an den Arbeitgeber.

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