Trauma-Lotsen

Bei der Arbeit kann Schreckliches geschehen: Ein Kollege oder eine Kollegin wird bei einem schlimmen Unfall verletzt oder gar getötet und man erlebt alles mit. Oder man wird selbst Opfer eines schlimmen Verkehrsunfalls oder eines Überfalls.

Solche Extremereignisse belasten oft auch seelisch: Die Betroffenen haben einen „Filmriss“, oder sie werden das Erlebte nicht mehr los. Sie können nicht mehr schlafen, sich nicht konzentrieren oder haben Angst, wenn sie weiterarbeiten, erneut in die gleiche Situation zu geraten.

Wohl jeder würde sich wünschen, solche traumatischen Situationen gar nicht erst zu erleben und man kann sicher einiges dazu tun, um sie zu vermeiden. Aber ganz verhindern kann man sie nicht. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber und Führungsverantwortliche, sich mit der Frage zu befassen, was im Ernstfall zu tun ist, um schnell und richtig zu handeln.

Schnelle und professionelle Hilfe

Damit Führungsverantwortliche und Betroffene aus Mitgliedsunternehmen möglichst rasch Unterstützung erhalten, hat die BG Verkehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als so genannte Trauma-Lotsen geschult. Diese Trauma-Lotsen sind direkt in den Unfallabteilungen der Bezirksverwaltungen tätig. Sie stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung, können kompetent Auskunft geben, kennen Behandlungsmöglichkeiten und geeignete Therapeutinnen und Therapeuten.

Bei Bedarf können sich Führungsverantwortliche und Betroffene telefonisch an die Trauma-Lotsen in der zuständigen Bezirksverwaltung wenden. Nutzen Sie auch unseren Vordruck zur Meldung eines traumatisierenden Ereignisses. Senden Sie uns außerdem eine Unfallanzeige per Fax, per Brief oder auch online.

Häufig gestellte Fragen

Wenn ein persönlicher Kontakt besteht, ist es erst einmal wichtig, beruhigend auf den Menschen, der etwas Schreckliches erlebt hat, einzuwirken. Ihn reden lassen und zuhören. Nur so kann man auch abschätzen, ob sofort etwas zu veranlassen ist.

Für Betroffene sind Beschwichtigungsfloskeln wie „Es wird schon wieder“ oder das Fragen nach Details wenig geeignet. Sie brauchen Anteilnahme, Verständnis und Unterstützung vom Vorgesetzten. Also: Zuhören, Kontakt halten, nachfragen und bei Bedarf gemeinsam nach Lösungen für die Folgen des traumatischen Erlebnisses suchen. Mit den direkten Kollegen fällt das Reden oft leichter. Sie sollten Verständnis zeigen, zum Reden da sein und auf kollegialer Ebene ihre Hilfe anbieten.

Die Unfallabteilungen sollten nicht nur dann informiert werden, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig ist, sondern auch dann, wenn Verhaltensauffälligkeiten zu beobachten sind oder wenn der Betroffene selbst äußert, dass er Hilfe benötigt. Die Betroffenen oder auch ihre Vorgesetzten sollten nicht zögern, frühzeitig telefonisch Kontakt mit den Trauma-Lotsen aufzunehmen.

Das kommt sehr auf den Einzelfall an: In der Regel nimmt sie Kontakt mit dem Betroffenen, dem Arzt oder dem Arbeitgeber auf.

Einerseits natürlich, weil die Opfer leiden – unter Schlaflosigkeit, Flash-Backs oder auch Konzentrationsstörungen. Eine frühe Behandlung beugt aber auch einer möglichen Chronifizierung vor. Wie bei allen anderen unfallbedingten Erkrankungen geht es vor allem darum, dass die Betroffenen möglichst schnell wieder gesund werden und ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

Ja. Stellt sich heraus, dass die psychische Störung Folge des traumatischen Ereignisses ist, wird sie auch als Unfallfolge anerkannt.

Davon abgesehen, dass die BG Verkehr die Behandlungskosten übernimmt, ist sie Ansprechpartner für alle Beteiligten, also Unfallopfer, Arbeitgeber, Ärzte und Psychologen. Sie klärt den Behandlungsbedarf mit allen Beteiligten, steuert die Behandlung und begleitet den gesamten Prozess bis zur Wiedereingliederung.

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