Gefahrtarif
Der Gefahrtarif wird spätestens alle sechs Jahre von der Vertreterversammlung überprüft und neu beschlossen. Dazu werden die Ausgaben der vergangenen sechs Jahre für Unfälle und Berufskrankheiten ermittelt und ins Verhältnis zur Entgeltsumme der jeweiligen Risikogemeinschaft gesetzt.

Welcher Gefahrtarifstelle Ihr Unternehmen zugeordnet ist und welche Gefahrklasse sich daraus ergibt, erfahren Sie mit dem Veranlagungsbescheid.
Der aktuelle 25. Gefahrtarif gilt seit dem 1. Januar 2017 für alle Unternehmen, außer für Unternehmen der Seeschifffahrt und der Sparte Post, Postbank, Telekom. Der Gefahrtarif wurde am 24. November 2016 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen. Für die Beitragsberechnung bis 31. Dezember 2016 gilt der bisherige 24. Gefahrtarif. Ausgenommen sind auch hier die Unternehmen der Seeschifffahrt und der Sparte Post, Postbank, Telekom. Sie finden sowohl den 25. als auch den 24. Gefahrtarif am Ende der Seite als PDF.
Für Unternehmen der Seeschifffahrt gibt es noch keine Gefahrklassen, sondern – bis auf weiteres – "fiktive Gefahrtarifstellen", die Sie den Beitragsübersichten entnehmen können.
Gefahrtarif für die Sparte Post, Postbank und Telekom
Seit 1. Januar 2018 gilt für die Mitgliedsbetriebe der Sparte Post, Postbank, Telekom der 5. Gefahrtarif. Der 4. Gefahrtarif ist turnusgemäß zum 31. Dezember 2017 ausgelaufen.
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