Beitragsberechnung
Der Beitrag eines Unternehmens errechnet sich nach dieser Formel:
Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß geteilt durch 1.000
Entgelte sind die Bruttoentgelte der Beschäftigten, die von den Unternehmen mit dem Entgeltnachweis gemeldet wurden.
Die Gefahrklasse steht für das Unfallrisiko im Unternehmen. Je höher das Risiko ist, desto höher ist die Gefahrklasse und damit auch der Beitrag. Über die Gefahrklassen wird der Beitrag also risikogerecht verteilt.
Der Beitragsfuß errechnet sich aus den Entgelt- und Versicherungssummen, den Gefahrklassen und den Aufwendungen der BG Verkehr des abgelaufenen Jahres. Er wird jährlich vom Vorstand neu festgesetzt und ist für alle Beitragspflichtigen gleich.
Lastenverteilung
Ein Teil der Rentenlasten wird unter den Berufsgenossenschaften solidarisch ausgeglichen. Das System trennt die Rentenlast jeder Berufsgenossenschaft in zwei Komponenten: Die Strukturlast und die Überaltlast.
Jede Berufsgenossenschaft bringt zunächst die Rentenlasten in Höhe ihrer Strukturlast auf. Diese entspricht in etwa der Belastung, die die Berufsgenossenschaft hätte, wenn sie schon immer so viele Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verzeichnet hätte, wie derzeit. Der Teil der eigenen Rentenlasten, der diesen mathematisch ermittelten Wert übersteigt, ist die Überaltlast und fließt in einen "Solidartopf". Die Überaltlasten aller Berufsgenossenschaften werden dann auf die ausgleichspflichtigen Berufsgenossenschaften verteilt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass 70 Prozent der Überaltlast nach Entgelten (wirtschaftliche Leistungskraft der Mitglieder einer BG) und 30 Prozent nach Neurenten (Unfallrisiko) zu verteilen sind. Letzteres bedeutet, dass für einen Teil der Überaltlast auch die Gefahrklassen der Unternehmen Einfluss auf den Beitrag zur Lastenverteilung haben.
Bei dem Teil der Überaltlast, der nach Entgelten zu verteilen ist, wird für jedes Unternehmen ein Lohnsummen-Freibetrag berücksichtigt. Für das Umlagejahr 2019 beträgt dieser Freibetrag 224.500 Euro.
Beitragsausgleichsverfahren
Unternehmen, die sich für die Arbeitssicherheit einsetzen und eine unterdurchschnittliche Unfallbelastung aufweisen, können einen Nachlass von maximal 5 Prozent auf ihre Beiträge erhalten, wenn sie der BG Verkehr mindestens drei volle Umlagejahre angehören. Kommt es in den Betrieben zu Arbeitsunfällen, wird der Nachlass reduziert bzw. ein Zuschlag auf die Beiträge erhoben.
Für Betriebe der Sparte Post, Postbank, Telekom gelten eigene Bestimmungen. In einem reinen Nachlassverfahren sind Nachlässe von maximal 25 Prozent möglich.
Für Unternehmen der Seeschifffahrt gilt derzeit ein reines Zuschlagsverfahren.
Die vollständigen Bestimmungen über die Beitragsausgleichsverfahren finden Sie in der Satzung der BG Verkehr.
Vorschüsse
Damit die BG Verkehr auch im laufenden Jahr jederzeit ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und Hinterbliebenen nachkommen kann, erhebt sie Vorschüsse. Um den Unternehmen die Zahlung hierbei zu erleichtern, werden die Vorschüsse nicht in einer Summe, sondern ratenweise erhoben.
Der Vorschuss für 2020 kann in elf Raten gezahlt werden, sofern die Vorschussforderung mindestens 300,- € beträgt und sich keine Forderungsrückstände in der Vollstreckung befinden.
Dem Vorschuss für die Unternehmerversicherung und die Mindestversicherung der freiwilligen Versicherung liegt bereits die neue, ab 01.01.2020 gültige Versicherungssumme von 26.000,- € zu Grunde.
Für die Unternehmen der Sparte Post, Postbank, Telekom werden zwölf Vorschussraten gewährt.
Der Vorteil für die Unternehmen: Sie müssen nicht den gesamten Vorschuss auf einmal zahlen, sondern können ihren Beitrag über das Umlagejahr verteilt in kleinen Teilen, finanzieren. Unternehmen der Sparte Post, Postbank, Telekom, deren Vorschuss 10.000 Euro nicht übersteigt, haben die Summe auf einmal zu bezahlen. Bezahlte Vorschüsse werden auf den Beitrag angerechnet.
Die Vorschusshöhe wird jährlich vom Vorstand festgesetzt.
Mindestbeitrag
Die BG Verkehr erhebt einen einheitlichen Mindestbeitrag in Höhe von 62 Euro, wenn die Beitragsberechnung einen Wert unterhalb des Mindestbeitrags ergibt. Es ist ein Jahresbeitrag, der unabhängig von der tatsächlichen Versicherungsdauer gezahlt werden muss. Mit ihm wird sichergestellt, dass das Versicherungsrisiko und die Aufwendungen der BG Verkehr gedeckt werden können.
Kostenerstattung in der Sparte Post, Postbank, Telekom
Die Personal- und Sachkosten für die Dienststelle Unfallfürsorge und die weiteren Aufgaben in der Sparte Post, Postbank, Telekom werden von den Mitgliedsunternehmen, für die diese Aufgaben durchgeführt werden, nachträglich aufgebracht. Zu den Aufgaben zählen Unfallfürsorgeleistungen und Prävention für Beamtinnen und Beamte, Sachschadenersatz, Billigkeitszuwendungen und Regressbearbeitung. Die anfallenden Leistungsausgaben sowie die Regresseinnahmen werden mit den einzelnen Mitgliedsunternehmen spitz abgerechnet.
Abweichendes Beitragssystem für Seefahrtsunternehmen
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