Versicherte Personen

Wenn Beschäftigte in ihren Unternehmen, für die die BG Verkehr zuständig ist, einen Unfall bei der Arbeit oder eine Berufskrankheit erleiden, sorgen wir für eine gute medizinische Behandlung, für die Rehabilitation und für eine finanzielle Absicherung. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wird die BG Verkehr von Amts wegen tätig, ein Antrag auf Leistung muss also nicht gestellt werden.