Lärm

Lärm kann stören und belästigen oder im schlimmsten Fall die Gesundheit schädigen. Lärmschwerhörigkeit ist in Deutschland nach wie vor die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Zudem steigt die Unfallgefahr, wenn akustische Signale oder gefahrankündigende Geräusche durch Lärm verdeckt werden. Um zielgerichtete Maßnahmen zum Schutz vor Lärm auszuwählen, ist zunächst eine Beurteilung der Lärmbelastung notwendig.

Nach DIN 1320 (Akustik, Begriffe) ist Lärm unerwünschter Hörschall, der zu Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann. Was aber ist Hörschall? Und welche Art von Schall ist im Arbeitsschutz relevant?
Je nach Intensität, Einwirkdauer, Tätigkeit und persönlicher Einstellung kann Lärm unterschiedliche Schädigungswirkungen auf den Menschen haben. Zum Schutz der Beschäftigten sind daher eine Reihe von Vorschriften und Regeln erlassen worden.
Selbst für Fachleute lässt sich Lärm schwer schätzen, er muss deshalb mit einem Schallpegelmesser gemessen werden. Da die Lärmbelastung in der Regel nicht konstant ist, wird meist ein mittlerer Messwert für einen Zeitraum von acht Stunden ermittelt.
Grenzwerte und erforderliche Maßnahmen sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegt und werden in den Technischen Regeln Lärm und Vibration ausführlich erläutert.
Nach einer Gefährdungsanalyse und ggf. einer fachkundigen Ermittlung von Lärmbereichen müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Lärmminderung abgeleitet und durchgeführt werden. Hier finden Sie typische Beispiele.
Lärm am Arbeitsplatz kann nicht nur Gehörschäden verursachen, sondern u. a. die Unfallgefahr erhöhen und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Hier finden Sie Informationen für Branchen mit hoher Lärmbelastung.
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unseren Experten häufig zum Thema Lärm gestellt werden.
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