Internationale Zusammenarbeit

Die BG Verkehr engagiert sich auch europäisch und international für ihre Mitglieder und Versicherten. Wichtiges Ziel ist neben dem Austausch und der Weitergabe von Erfahrungen ein abgestimmtes europäisches und internationales Vorgehen, z. B. auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes oder des Berufskrankheitenrechts.

Zu den internationalen Betätigungen gehören u.a.:

  • die Beteiligung in den fachbezogenen Sektionen der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS)
  • die Mitarbeit in zahlreichen europäischen und internationalen Normungsgremien
  • die Mitgliedschaft im Internationalen Ausschuss für die Verhütung von Arbeitsunfällen in der Binnenschifffahrt (CIPA)

Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) und die Internationale Sektion für Prävention im Transportwesen

IVSS Symposium 2018 Speaker
Speaker des Internationalen Symposiums 2018, © IVSS Sektion für Transportwesen
Die IVSS ist die wichtigste internationale Institution, die Unfallversicherungsträger und andere Organisationen der sozialen Sicherheit zusammenbringt. Erstes Ziel der IVSS ist die Förderung einer dynamischen sozialen Sicherheit als wichtige Dimension einer sich globalisierenden Welt. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung bester Standards in den Verwaltungen der Mitgliedsorganisationen und der Prävention weltweit. Die Vereinigung wurde 1927 gegründet, das IVSS-Generalsekretariat hat seinen Sitz beim Internationalen Arbeitsamt (ILO) in Genf. Die IVSS hat ca. 320 Mitglieder weltweit.

Die BG Verkehr leitet das Generalsekretariat der Internationalen Sektion für Prävention im Transportwesen im Besonderen Ausschuss für Prävention der IVSS. Die Sektion wurde im Rahmen des 20. Weltkongresses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 24. August 2014 in Frankfurt am Main gegründet. Mitglieder sind sowohl Unternehmen als auch Unfallversicherungsträger aus Deutschland und weltweit.

Der Transport von Personen und Waren ist ein grenzüberschreitendes Geschäft mit zahlreichen Facetten auch für die Prävention. Die Sektion fördert hier mit ihren Mitgliedern den internationalen Austausch und die Festlegung guter Präventionsstandards. Gute länderübergreifende Standards für Verwaltungen und Unternehmen bringen nur Vorteile für alle Versicherten und Unternehmen. Die Sektion für Prävention im Transportwesen erreicht diese durch die Organisation von internationalen Symposien, die Beteiligung an Arbeitsgruppen, die federführende Erarbeitung von Richtlinien, Publikationen und ganz allgemein die Verbreitung von guten Präventionsbeispielen weltweit.

Weitere Hintergrundinformationen sowie aktuelle Veranstaltungsübersichten finden Sie auf der Webseite der Sektion.

Kontakt:
IVSS Internationale Sektion für Prävention im Transportwesen
Generalsekretariat
Ottenser Hauptstr. 54
22765 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 3980-2200
Fax: +49 (0)40 3980-2210
E-Mail: secretariat(at)issa-transportation.org

Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS)

Generalsekretariat der Internationalen Sektion für Prävention im Transportwesen

Internationale Normungsarbeit der BG Verkehr

Ein sicheres Produkt bedeutet weniger Unfälle – deshalb engagieren sich die Unfallversicherungsträger und damit auch die BG Verkehr in den Bereichen Prüfung und Zertifizierung sowie der Normung von Arbeits- und Betriebsmitteln. Arbeitsmittel müssen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des europäischen Binnenmarkts entsprechen. Diese Anforderungen werden schon lange nicht mehr nur national, sondern insbesondere auf europäischer und internationaler Ebene formuliert. Der globale Warenverkehr mit regional unterschiedlichen Schutzniveaus und dem damit verbundenen Wegfall von nationalen Vorschriften, wie z. B. den Unfallverhütungsvorschriften (UVVen), macht es zudem erforderlich, auch bei der Mitgestaltung internationaler Normen aus Sicht der Unfallversicherungsträger ständig an vorderster Linie dabei zu sein.

Die beste Möglichkeit für die Berufsgenossenschaften, auf die Arbeitssicherheit der zukünftig am Markt präsenten Arbeitsmittel Einfluss zu nehmen, ist es, frühzeitig ihre Ziele für eine neue Norm zu formulieren und Weichen für die künftigen Norminhalte zu stellen. So konnten z. B. die Anforderungen aus den UVVen "Luftfahrt“, "Binnenschifffahrt", "PSA gegen Ertrinken" und weiteren Vorschriften nahezu vollständig in die jeweils europäisch harmonisierten Normenreihen und teilweise auch in die Spiegelgremien der internationalen Normen überführt werden. Sie stellen heute den „Stand der Technik“ für diese Maschinen, Geräte und Produkte in Europa dar.

Unsere Aufsichtspersonen mit ihrer umfangreichen Erfahrung aus der täglichen Arbeit in unseren versicherten Unternehmen leisten einen substanziellen Beitrag in den Normungsgremien und stellen sicher, dass sowohl die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes als auch die berechtigten Interessen der Mitgliedsunternehmen Berücksichtigung finden.

Internationaler Ausschuss für die Verhütung von Arbeitsunfällen in der Binnenschifffahrt (CIPA)

Die CIPA  (Comité International de Prévention des Accidents du Travail de la Navigation Intérieure) ist ein Ausschuss, der 1972 in Straßburg gegründet wurde, um auf europäischer Ebene die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in der Binnenschifffahrt einheitlich zu entwickeln. Mitglieder außer der BG Verkehr sind (Stand 2019):

  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Fachkundiges Organ Verkehrssicherheit,
    Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung (Österreich)
  • Association d´assurance accidents, Service prévention (Luxemburg)
  • Association de Prévention des Accidents du Travail de la Batellerie (Frankreich)
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
    Verkehrs-Arbeitsinspektion (Österreich)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Abteilung Sicherheit und Gesundheit (Deutschland)
  • Ministére de L´emploi et du Travail, Administration de la Sécurité du Travail (Belgien)
  • Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Abteilung Arbeitssicherheit (Schweiz)

Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Das Sekretariat ist bei der BG Verkehr in der Außenstelle Duisburg angesiedelt.

Ziel der CIPA ist die ständige Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der europäischen Binnenschifffahrt. Dies erreicht sie durch

  • Entwicklung eigener Regeln (zur Zeit 27), z. B. zum Be- und Entladen gefährlicher Stoffe in bzw. aus Binnenschiffen, zu den Anforderungen an Schleusen und Schleusenvorhäfen in Binnengewässern oder zu persönlichen Schutzausrüstungen auf Binnenschiffen
  • Mitarbeit und Beratung in nationalen und internationalen Organisationen, die sich mit der Prävention befassen

Zahlreiche CIPA-Regeln sind bereits Bestandteil internationaler Normen oder finden sich in nationalen Regelwerken wieder.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der CIPA

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