Allgemeine Teilnahmebedingungen für Seminare der BG Verkehr

1. Anmeldung

Grundsätzlich stehen Seminare der BG Verkehr allen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Beschäftigten aus Mitgliedsbetrieben im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten offen. Bitte überprüfen Sie bei der Auswahl Ihres Wunschseminars, ob Sie der genannten Zielgruppe angehören und die ggf. notwendigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Die Volljährigkeit wird für eine Seminarteilnahme vorausgesetzt. Ausnahmen bilden Seminare für Auszubildende. Hier verbleibt die Aufsichtspflicht beim anmeldenden Mitgliedsunternehmen und ist durch eine qualifizierte Begleitperson sicherzustellen.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Nach erfolgter Buchung des Wunschseminars erhalten Sie eine Buchungsbestätigung.

2. Maximale Teilnehmeranzahl aus einem Unternehmen

Bitte beachten Sie, dass maximal zwei Mitarbeitende aus einem Unternehmen bzw. von einem Standort teilnehmen können. Darüber hinaus gibt es eine Warteliste. Falls ersichtlich ist, dass das Seminar nicht ausgebucht sein wird, ist ein Nachrücken aus der Warteliste möglich.

3. Seminarkosten

Die BG Verkehr übernimmt für die Teilnehmenden aus Mitgliedsbetrieben neben den unmittelbaren Seminarkosten auch die erforderlichen Unterbringungskosten in Einzelzimmern sowie die Verpflegungs- und Fahrtkosten. Abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die Sie mit der Einladung zugesandt bekommen. Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen.

4. Übernahme von Reisekosten

Reisekosten übernimmt die BG Verkehr nur für Teilnehmende aus Mitgliedsunternehmen. Weitere Hinweise zur Reisekostenerstattung erhalten Sie mit der Einladung.

5. Übernahme von Kosten bei früherer Anreise

Zur Übernahme von Kosten bei früherer Anreise erhalten Sie Hinweise mit der Einladung.

6. Stornierung der Anmeldung

Kann ein reservierter Seminarplatz nicht in Anspruch genommen werden, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen. Damit wird anderen auf der Warteliste eine faire Chance gegeben, an dem Seminar noch teilzunehmen und unnötige Kosten und Ausgaben werden vermieden.

7. Absage von Seminaren durch die BG Verkehr

Wir führen unsere Seminare nur dann durch, wenn genügend Teilnehmende angemeldet sind. Ebenso kann es vorkommen, dass z. B. durch den Ausfall von Dozentinnen und Dozenten oder fehlende Übernachtungskapazitäten eine Durchführung nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen werden wir Sie über die Absage schnellstmöglich informieren. Nach Möglichkeit werden wir Ersatztermine organisieren und Ihnen anbieten.

8. Ausschluss von der Seminarteilnahme/Hausrecht

Die BG Verkehr kann Teilnehmende aus dem Seminar ausschließen und ggf. ein Hausverbot aussprechen. Der Ausschluss und das Hausverbot kommen insbesondere dann in Betracht, wenn der/die Seminarteilnehmer/-in:

  • dem Ruf und Ansehen oder der Sicherheit der BG Verkehr schadet,
  • im Verdacht steht, Straftaten zu begehen,
  • Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel im Seminar konsumiert bzw. im berauschten Zustand am Seminar teilnimmt,
  • Seminarteilnehmende, Beschäftigte der BG Verkehr oder andere Personen belästigt, beleidigt oder gefährdet,
  • sich unangemessen verhält, z.B. durch wiederholtes Stören des Seminars oder
  • trotz Hinweisen der Veranstaltungs- bzw. Seminarleitung wiederholt gegen die Regelung in Nummer 10 verstößt.

Der/ die Seminarteilnehmer/-in trägt die aufgrund des Seminarausschlusses entstehenden zusätzlichen Kosten allein (z. B. Umbuchungskosten, höherer Ticketpreis, Taxikosten, Kosten für Rettungs- oder Polizeieinsatz).

9. Urheberrechte/Nutzungsrechte

Aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten sowie von Persönlichkeitsrechten ist die Erstellung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen durch die Seminarteilnehmenden untersagt. Die Dokumentation von Arbeitsergebnissen in Seminaren für Fotoprotokolle ist hiervon nach Absprache mit der Seminarleitung ausgenommen.

Ein unerlaubtes Aufzeichnen, Mitschneiden oder Anfertigen von Screenshots von Onlinemeetings oder -schulungen ist nicht gestattet.

Während des Seminars werden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Eine Vervielfältigung – auch auszugsweise – ist nur dann möglich, wenn es sich um Materialien handelt, die von der BG Verkehr herausgegeben werden.

10. Vertraulichkeit

Bringen Sie keine vertraulichen Unterlagen aus Ihrem Unternehmen mit. Tauschen Sie mit den anderen Anwesenden keine vertraulichen Informationen aus (z. B. Wettbewerbsstrategien, Gebietsaufteilungen, Verhandlungen mit Abnehmern, Herstellungs-, Absatz- oder Bezugskosten). Beteiligen Sie sich weder aktiv noch passiv an Gesprächen über Preise und Mengen sowie Konditionen zu Preiserhöhungen. Dies gilt selbstverständlich auch in den Pausen. Rufen Sie nicht zum Boykott anderer Unternehmen auf. Treffen Sie keine informellen Abstimmungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zu o. g. Themen. Unterstützen Sie uns dabei, dass Diskussionen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht in diese Themenbereiche abgleiten.

Unsere Veranstaltungs- bzw. Seminarleitungen achten darauf, dass die Vertraulichkeit eingehalten wird. Sie sind berechtigt, entsprechende Maßnahmen dafür zu treffen.

11. Unfallversicherung

Während des Seminars und bei der An- und Abreise stehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass bei der Weiterbildungsmaßnahme ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht.

12. Abschluss/Prüfungen

Bei verschiedenen Seminaren werden Prüfungen durchgeführt. Werden sie erfolgreich abgelegt, erhalten Seminarteilnehmende je nach Seminartyp ein Zertifikat. Die Ausgabe des Zertifikats erfolgt nur bei vollständiger Teilnahme am Seminar. Prüfungen erfolgen auf Grundlage der jeweiligen Prüfungsordnung, über die zu Beginn des Seminars informiert wird.

13. Nichtmitglieder

Interessierte aus Unternehmen, für die die BG Verkehr nicht zuständig ist, können grundsätzlich auch an den Seminarveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, und dass die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft oder die Teilnehmenden selbst die Kosten übernehmen.

Wird die Teilnahme nicht in Anspruch genommen, können ggf. entstehende Stornokosten in Rechnung gestellt werden.

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