Branchenkonferenz Seeschifffahrt 2021

Asbest an Bord – was tun?
Bereits seit 1990 dürfen Asbest und asbesthaltige Materialien auf Schiffen unter deutscher Flagge nicht mehr verwendet werden. Im Jahr 2011 verbot die International Maritime Organization (IMO) Einbau und Verwendung von asbesthaltigen Erzeugnissen in der Seeschifffahrt auch weltweit. Dennoch kommt es immer wieder zu Funden von asbesthaltigen Materialien an Bord von Schiffen. Das gilt auch für Schiffe unter deutscher Flagge und sogar für Schiffe jüngeren Baudatums, für die eine Asbestfreiheitsbescheinigung der Werft vorliegt.
Schiffseigner müssen umgehend handeln
Asbest und asbesthaltige Materialien wurden auf Schiffen vorwiegend als Brand- und Hitzeschutzisolierungen sowie als Dichtungsmaterial verwendet. Die krebserzeugende Wirkung inhalierter Asbestfasern auf das menschliche Lungengewebe ist seit Anfang des 20. Jahrhunderts bekannt. Aufgrund wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse fanden die berufsbedingten, durch Asbest verursachten Erkrankungen Eingang in die Berufskrankheiten-Verordnung. Noch heute sterben mehr Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung an den Spätfolgen von Asbest als an Arbeitsunfällen. Die Gesundheitsrisiken sind also klar. Schiffseigner, die beispielsweise bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Hong-Kong-Konvention (HKC) Asbest an Bord ihrer Schiffe finden, müssen umgehend handeln.
Hintergrundinformationen von Experten
Was aber tun, wenn an Bord Asbest gefunden wird? Die BG Verkehr möchte mit ihrer Branchenkonferenz bei der Suche nach Antworten vorantreiben sowie Vertreterinnen und Vertreter von Reedereien für das heikle Thema sensibilisieren. Expertinnen und Experten geben während der Konferenz Hintergrundinformationen und zeigen Handlungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen auf. Es soll Transparenz geschaffen werden, wo und in welchem Umfang mit asbesthaltigen Materialien zu rechnen ist, und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Gefährdung von Besatzungen und Dritten durch eine Asbestexposition zu vermeiden.
Die Branchenkonferenzen der BG Verkehr
Mit der Organisation regelmäßiger Branchenkonferenzen regt die BG Verkehr den Dialog zu aktuellen Themen und Herausforderungen in der Verkehrswirtschaft, der Post-Logistik und der Telekommunikation an und trägt damit zu einer Vernetzung der Akteure aus Wirtschaft, Verbänden und Politik bei.
Ziel der Branchenkonferenzen ist u. a.:
- eine Austauschplattform für Fachexperten, Beteiligte und Betroffene zu ausgewählten Themen des Arbeitsschutzes zu schaffen
- über neue oder besondere Gefährdungen, aktuelle Themen und Trends zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die aktuelle Gesetzeslage oder auch deren Lücken zu diskutieren
- sich über mögliche Lösungsansätze oder auch Beispiele guter Praxis auszutauschen
- die Perspektiven von unterschiedlichen Interessenvertretern wie Unfallversicherungsträgern, Verbänden oder Herstellern aufzuzeigen
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