Ausbildungslehrgang: Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bei der BG Verkehr

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt die Unternehmensleitung im Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§ 6 ASiG). Sie hilft der Unternehmensleitung, Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und berät bereits in der Planung zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme.

Konzeption und Ziele

Die Entwicklung eines professionellen Rollenverständnisses sowie der Erwerb notwendiger Fachkenntnisse und Kompetenzen sind erforderlich, um die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit erledigen zu können. Hierfür wird internetgestütztes Selbstlernen mit Präsenzlernen in Seminaren und Praxisphasen im Betrieb kombiniert.

Während der Präsenzphasen werden die beim Selbstlernen erworbenen Kompetenzen reflektiert und handlungsorientiert vertieft. Gegenstand des Praktikums ist die Anwendung des Gelernten in der betrieblichen Praxis. Ziel hierbei ist es, reale Probleme des entsendenden Betriebs zu lösen.

Die „Sifa-Lernwelt“ begleitet die Teilnehmenden als digitale Lernplattform in allen Phasen des Lehrgangs.

Übergreifende Informationen zum Sifa-Ausbildungslehrgang sowie öffentliche Version der "Sifa-Lernwelt" zum Hereinschnuppern

AusrufezeichenBitte beachten Sie, dass wir vor der Anmeldung zum Sifa-Ausbildungslehrgang die Teilnahmevoraussetzungen prüfen. Eine direkte Anmeldung beim IAG ist deshalb nicht möglich!

Persönliche Voraussetzungen

Zum Ausbildungslehrgang zugelassen wird, wer

  • eine berufliche Qualifikation als Ingenieur bzw. Ingenieurin besitzt (der Begriff „Ingenieur/-in“ umfasst dabei alle Hochschul- und Fachhochschulabschlüsse, die berechtigen, den akademischen Grad „Diplomingenieur“, „Diplomingenieur (FH)“, „Master“ oder „Bachelor“ in einer Ingenieurwissenschaft zu führen), eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf ausgeübt hat (mit der Berufsbezeichnung "Sicherheitsingenieur" genügt eine einjährige praktische Berufstätigkeit) und über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt

oder

  • eine staatlich anerkannte Prüfung als Techniker bzw. Technikerin erfolgreich abgelegt hat, mindestens eine zweijährige praktische Tätigkeit als Techniker bzw. Technikerin ausgeübt hat und über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt

oder

  • eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat, mindestens eine zweijährige praktische Tätigkeit als Meister bzw. Meisterin ausgeübt hat und über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt oder mindestens 4 Jahre ohne absolvierte Prüfung als staatlich anerkannter Techniker bzw. staatlich anerkannte Technikerin oder Meister bzw. Meisterin oder in gleichwertiger Funktion tätig war.

Betriebliche Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

  • Ein digitales Endgerät muss zur Nutzung im Betrieb und in den Präsenz-Seminaren zur Verfügung stehen.
  • Der oder die Teilnehmende hat freien Internetzugang, Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben sowie Zeit zur Einhaltung des Ausbildungszeitplans.

Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung ist eingeteilt in drei Ausbildungsstufen, wobei die Ausbildungsstufen I und II durch die Lernfelder 1 - 5 abgedeckt sind. Die Ausbildungsstufe III ist das Lernfeld 6.

  • Ausbildungsstufe I: Grundausbildung
  • Ausbildungsstufe II: Vertiefende Ausbildung
  • Ausbildungsstufe III: Branchenspezifische Ausbildung

Die Lernfelder 1 - 5 absolvieren Interessierte nach erfolgter Anmeldung über die BG Verkehr beim Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) in Dresden.

Lernfeld 6 wird als branchenspezifisches Lernfeld angeboten. Bei der BG Verkehr gibt es 5 verschiedene branchenspezifische Lernfelder:

  • straßengebundenes Verkehrsgewerbe
  • Seeschifffahrt
  • Luftfahrt
  • Binnenschifffahrt
  • Post/Telekommunikation

Die zuständige Aufsichtsperson berät vor der Ausbildung und legt gemeinsam mit der zukünftigen Sifa die passende Branchenspezifik fest.

Als bereits ausgebildete Sifa besteht zudem die Möglichkeit, sich branchenspezifisch fortzubilden.

Informationen zum Branchenwechsel

Fragen und weitere Informationen

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Aufsichtsperson. Sie berät bei der Auswahl des geeigneten Mitarbeitenden, informiert über Zugangsvoraussetzungen und betreut die künftige Fachkraft für Arbeitssicherheit während des Lehrgangs. Die zuständige Aufsichtsperson finden Sie über das Suchfeld "Regionale Ansprechpersonen".

Flyer: Fachkraft für Arbeitssicherheit - Ausbildungslehrgang zur Sifa bei der BG Verkehr

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