Versicherte Tätigkeiten

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf Arbeitsunfälle, Unfälle, die sich auf dem Weg von und zu der Arbeit ereignen (Wegeunfälle) und auf Berufskrankheiten. Darüber hinaus leistet die BG Verkehr auch bei Dienstunfällen von Beamten in den von ihr versicherten Unternehmen. Je eher wir von einem Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfall erfahren, desto schneller können wir helfen. Genauso sollten Sie auch beim Verdacht auf eine Berufskrankheit verfahren.