Umstellung auf eine neue Unternehmensnummer

Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Bei der BG Verkehr löst die neue Unternehmensnummer (abgekürzt UNR.S) die bisherige Mitgliedsnummer ab.

Genau wie die Mitgliedsnummer ist die Unternehmensnummer das Ordnungskriterium zur Identifikation der Firmen, um beispielsweise Anfragen, Versicherungsfälle, Beitragsangelegenheiten, Entgeltnachweise oder Präventionsleistungen zuordnen zu können.

AusrufezeichenDie BG Verkehr informiert ihre Mitgliedsbetriebe im Oktober 2022 schriftlich über den Nummernwechsel. Ab diesem Zeitpunkt gilt die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Mitgliedsnummer.

Unternehmen benötigen die neue Unternehmensnummer zwingend, um zum Beispiel die UV-Jahresmeldung oder den Lohnnachweis digital zu übermitteln.

So ist die Unternehmensnummer aufgebaut

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen werden durch eine zufällige Ziffernfolge generiert und kennzeichnen die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft). Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers unterscheiden zu können. Die Zuordnung erfolgt dann in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter). Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält also auch mehrere Unternehmensnummern.

Beispiel für den Aufbau einer Unternehmensnummer

Unternehmer (Max Mustermann) 1234 1234 1234 + zugehöriges Unternehmen 001 (ggf. weitere Unternehmen 002, 003...) = Unternehmensnummer 1234 1234 1234 001

InformationWarum erfolgt der Nummernwechsel?

Die Umstellung auf die Unternehmensnummer soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen. Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens werden die Grundlagen für einen gemeinsamen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung – deshalb gibt es künftig die Unternehmensnummer als neues, trägerübergreifendes Ordnungskriterium.

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