Mitgliedschaft und Beitrag

Dem ASD können nur Mitgliedsbetriebe der BG Verkehr beitreten.

Mitglied werden

Für den freiwilligen Beitritt ist das Ausfüllen der Beitrittserklärung (inkl. ASD-Arbeitsstundennachweis) ausreichend. Dieses Formular können Sie bequem am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an den ASD der BG Verkehr senden. Wichtig ist die richtige Angabe der Anzahl der Arbeitsstunden, denn auf dieser Grundlage berechnet sich der Jahresbeitrag für den ASD der BG Verkehr. Hierzu dürfen Sie sich selbstverständlich gern an unsere Kundenbetreuung wenden.

Nach Eingang der Beitrittserklärung erhalten Sie den ASD-Beitragsbescheid. Mit diesem werden Ihnen der zu zahlende ASD-Beitrag und Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Ihr Betriebsarzt mitgeteilt. Sie können nach dem Erhalt sofort einen Termin zur Betreuung absprechen. Die ASD-Vertragspartner freuen sich auf Ihren Anruf.

Beitrag

Der Beitrag richtet sich nach der Betreuungsart. Möglich ist eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aber auch nur die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt.

Der ASD-Beitrag wird auf der Grundlage der Summe aller geleisteten Arbeitsstunden der Beschäftigten in Ihrem Betrieb im vergangenen abgeschlossenen Kalenderjahr berechnet. Hierzu wird die Angabe der von den Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden benötigt. Der Jahresbeitrag ist im Regelfall zum 15.04. eines Jahres fällig. Sie können den ASD-Beitrag auch bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen. Der ASD der BG Verkehr bietet Ihnen hierzu die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren an. Der Beitrag wird dann, aufgeteilt in vier Raten, von Ihrem Konto eingezogen.

Der ASD-Beitrag, welcher pro Jahr einmal für jede, von Ihren Beschäftigten geleistete, Arbeitsstunde im Vorjahr zu entrichten ist, wird auf Basis der Satzung der BG Verkehr im Umlageverfahren für jedes Jahr neu festgesetzt. Den aktuellen Beitrag können Sie unserem Angebot entnehmen.

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