Aufsicht und Beratung

Eine der zentralen Aufgaben, mit denen der Gesetzgeber die Unfallversicherungsträger betraut hat, ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Im Rahmen der Prävention erbringt die BG Verkehr verschiedene Dienstleistungen. Aufsicht und Beratung sind die zentralen Bestandteile und zwei Seiten der gleichen Medaille.

Die BG Verkehr berät ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes, ermittelt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, schult in Seminaren u. a. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Unternehmerinnen und Unternehmer, Personal- und Betriebsräte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Sie erlässt branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften und informiert mit einer Vielzahl von Medien zu unterschiedlichen Aspekten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Betriebe können sich bei der Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe unterstützen lassen, Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings erhalten und sich zu allen Fragen des innerbetrieblichen Transports und Verkehrs beraten lassen.

Besonders ausgebildete Spezialisten, die Aufsichtspersonen, übernehmen die persönliche Beratung und überwachen die Einhaltung staatlicher und unfallversicherungsrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus bietet die BG Verkehr berufsgenossenschaftliche Messungen.

Um ihre Versicherten dabei zu unterstützen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, erbringt die BG Verkehr für Unternehmen verschiedene Beratungs- und Betreuungsleistungen.
Im Rahmen ihres gesetzlichen Präventionsauftrages führt die BG Verkehr auch berufsgenossenschaftliche Messungen durch. Welche das sind und was gemessen werden kann, erfahren Sie hier.
Um ihre Pflichten im Arbeitsschutz zu erfüllen, können Auftraggeber von Subunternehmern das Sicherheits-Certificat-Contraktoren fordern. Der Zertifizierungsbereich Verkehr bietet SGU-Prüfungen für operativ tätige Führungskräfte und Beschäftigte an.
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