Messtechnischer Dienst (MTD)

Berufsgenossenschaftliche Messungen werden im Rahmen der Erfüllung des Präventionsauftrages gemäß §§ 1, 19 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) durchgeführt.

Messaufbau

Gemessen werden:

  • Gefahrstoffe/Biostoffe (Luftproben, Materialproben)
  • Luftqualität in Fahrzeugen und Innenräumen
  • Ergonomie und Körperbelastungen beim Bewegen von Lasten (Heben, Tragen, Ziehen, Schieben, Sitzen)
  • Klima und Arbeitsplatzumgebung (Temperatur, Feuchte, Luftgeschwindigkeit, Beleuchtung, Strahlungen)
  • Lärm und Vibrationen

Nach Auswertung der Messung erfolgt eine Bewertung der Ergebnisse sowie eine Ableitung der Maßnahmen, die in einem Messbericht zusammengefasst werden.

Soll eine Messung in einem Betrieb durchgeführt werden, stehen die regional zuständigen Aufsichtspersonen zur Verfügung.

Das Messsystem Gefährdungsermittlung der UV-Träger (MGU)

Gefahrstoffe und Biostoffe

Die vor Ort genommenen Luft- und Materialproben werden im eigenen Labor der BG Verkehr sowie im Labor der Unfallversicherungsträger im Institut für Arbeitsschutz in St. Augustin analysiert. Es existieren Methoden für die Probenahme und Analytik von hunderten verschiedenen Stoffen und Mikroorganismen, sodass durch die Messungen die meisten Konstellationen und Probleme in der Luft am Arbeitsplatz untersucht werden können.

TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte

Mehr zum Thema

Mehr zum ThemaWeitere Informationenzu Gefahrstoffmessungen finden Sie in unserem Themenbereich.

Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz

Ergonomie

Im Bereich Ergonomie, werden u. a. Rückenbelastungen, Handkräfte und ergonomische Faktoren des Arbeitsplatzes gemessen. Dadurch können Rückschlüsse auf Belastungen der Wirbelsäule gezogen werden. Weiter können Bodenreaktionskräfte und Haltungen gemessen werden, die Aufschluss über Belastungen durch Heben und Tragen geben. Auch die Messung der Beleuchtung und des Klimas am Arbeitsplatz sind möglich. Der Bereich Ergonomie berät zu allen Fragen der Arbeitsplatzgestaltung.

Lärm und Vibrationen

Zur Beurteilung der Lärmbelastung werden die personenbezogene Lärmbelastung, Lärmemission von Maschinen, Raumakustik (Nachhallzeiten), Schallabsorption von Räumen und Schalldämmeigenschaften von Gehörschützern und Headsets gemessen. Des Weiteren können Schwingungsmessungen wie Vibrationsbelastungen in Fahrzeugen und Schwingungsdämpfung von Sitzen, Schwingungen in Gebäuden bezüglich der Störwirkung bei der Arbeit sowie Hand/Arm-Schwingungsbelastung durch handgeführte Werkzeuge und Maschinen durchgeführt werden: Die BG Verkehr berät gerne zu allen Fragen des Lärm- und Vibrationsschutzes am Arbeitsplatz, wie z. B. zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und weiteren technischen Regelwerken.

TRLV Lärm Teil 2 - Messung von Lärm

TRLV Vibrationen Teil 2 - Messung von Vibrationen

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