Gefahrgut

Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, von denen bei der Beförderung oder unsachgemäßer Behandlung Gefahren ausgehen. Transporte, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten. Dieser Grundsatz im Gefahrgutrecht soll schwerwiegende Unfälle in katastrophalen Ausmaßen für Mensch und Umwelt verhindern.

Gefahrguttransport – ein Fall für Spezialisten?

Einerseits finden Gefahrguttransporte oft in Spezialfahrzeugen mit besonderen Aufbauten, wie Tanks für flüssige oder gasförmige Güter, sowie Silos oder Kippsattelaufliegern für Schüttgüter statt. Diese besonderen Fahrzeuge werden von spezialisierten Firmen betrieben, für die das Gefahrgutrecht alltäglicher Geschäftsbestandteil ist. Andererseits wird Gefahrgut als verpackte Ware befördert. Solche Gefahrgutversandstücke kommen gelegentlich auch im Bereich der verbrauchernahen Zulieferdienste (z. B. Baumarktversorgung oder Paketzustellung) sowie bei Dienstleistern und Handwerkern vor. Für solche Fälle gibt es erleichterte Bedingungen, die Freistellungen. Sie sind immer mit gewissen einzuhaltenden Bedingungen verknüpft.

Was ist Gefahrgut? Wie ist der Transport von Gefahrgut gesetzlich geregelt Gefahrgutbeauftragte sollen hier stets auf dem laufenden sein und angemessen beraten können. Zur Sicherheit des Fahr- und Ladepersonals muss daneben auch der Arbeitsschutz betrachtet werden.
Wer mit Gefahrgut zu tun hat, muss wissen, welche Rollen er nach Gefahrgutrecht zu übernehmen hat. Was bedeutet es, Absender, Belader oder Empfänger zu sein? Welche Pflichten hat man als beteiligtes Unternehmen und welche als ausführende Person?
Der Transport von Gefahrgut birgt besondere Gesundheitsgefahren. Erfahren Sie hier, welche das sind, welche Situationen besonders risikobehaftet sind und welche Hinweise auf Gesundheitsgefahren Sie Gefahrgutkennzeichnung und Sicherheitsdatenblättern entnehmen können.
Damit bei einem Unfall keine gefährlichen Güter freigesetzt werden, gelten für Fahrzeuge, Verpackungen und Ladung hohe Sicherheitsanforderungen. Wenn doch ein Notfall eintritt, können Rettungskräfte über die Kennzeichnung an Fahrzeugen Gefahren schnell ermitteln.
Schutzmaßnahmen dienen sowohl der Verhütung von Unfällen als auch der Vorbeugung von Gesundheitsgefahren bei Fahr- und Ladepersonal. Dazu gehören unbedingt auch geprüfte sowie zugelassene Verpackungen, Gefahrgutumschließungen und Fahrzeuge.
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