Gefahrgutrecht als Informationsquelle

Die technischen Regelwerke zum Gefahrgut werden ständig neuen Erkenntnissen angepasst. Gefahrgutbeauftragte sollen hier stets auf dem laufenden sein und angemessen beraten können. Doch zur Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer sowie des Ladepersonals muss neben Gefahrgutkennzeichnung und Beförderungspapier, auch der Arbeitsschutz betrachtet werden.

Was ist Gefahrgut?

Darunter versteht man Handelswaren, die unter Beförderungsbedingungen gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt aufweisen. Diese Handelswaren können Gegenstände oder Materialien wie z. B. chemische Produkte sein. Nicht jedes Material oder chemische Produkt, das unter das Gefahrgutrecht fällt, ist gleichzeitig auch als Gefahrstoff zu betrachten. Beispiele sind Parfümerzeugnisse, Krillmehl (Fischfutter), bestimmte Medikamente und bestimmte Gegenstände, wie beispielsweise Tischtennisbälle, Maschinen mit gefährlichen Betriebsstoffen oder Lithiumbatterien.

Hafenlogistik mit Lkw, Schiff und Flugzeug

Überblick zum Internationalen Gefahrgutrecht

In Gremien des UN-Wirtschaft- und Sozialrates (ECOSOC) werden für die aktuell beförderten Waren sichere Transportbedingungen unter Berücksichtigung der gefährlichen Eigenschaften als UN-Modellvorschriften erarbeitet. Sie werden im 2-Jahres-Rhythmus als Orange Book veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den UN-Modellvorschriften (in Englisch)

Der Regelungsbereich der UN-Modellvorschriften umfasst vor allem

  • Kriterien und Einstufungsregeln für die Gefahrgutklassen
  • das Verzeichnis der international verbindlich eingestuften Gefahrgüter mit derzeit knapp 3500 Einträgen
  • allgemeine Anforderungen an die Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation

Ergänzend gibt es seit 1984 eine eigene Sammlung von Prüfverfahren unter "Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien". Dieses Handbuch liegt im Jahr 2019 in der 6. Ausgabe vor. Eine deutsche Übersetzung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) liegt vor.

In weiteren Expertengremien anderer UN-Körperschaften werden die UN-Modellvorschriften auf die Besonderheiten der jeweiligen Verkehrsträger angepasst. Dabei bleibt für alle Verkehrsträger die Struktur der Teile 1 - 7 gleich, auch wenn es Abweichungen in den Details gibt. Die Verbindlichkeit dieser Regelwerke wird durch internationale Abkommen gewährleistet und national über Gesetze in Kraft gesetzt. Mit regelmäßigen Überarbeitungen entstehen so ADR, RID und ADN auf europäischer Ebene. Gefahrgutcodes wie IMDG und IMSBC für Seeverkehr und ICAO-DGR für Luftverkehr gelten weltweit.

Alle Gefahrgut-Regelwerke zeichnen sich durch eine hohe Detailtiefe zum Gefahrgut aus. Bei Befolgen aller Angaben in den Gefahrgutvorschriften ist ein sicherer Transport für Öffentlichkeit und Umwelt gewährleistet. Durch laufende Überarbeitung entstehen Neuausgaben im 2-Jahres-Takt bzw. 1-Jahres-Takt im Luftverkehr.

Gefahrgutklassen – Grundlage der Gefahrgutkennzeichnung

Gefährliche Güter werden nach der vorrangigen Gefahr klassifiziert, die während der Beförderung wirksam werden kann. Es gibt neun Gefahrgutklassen, die teilweise in sich weiter untergliedert sind. Durch Gefahrzettel auf Versandstücken und Großzettel an Fahrzeugen werden die Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer visualisiert.

Klasse Gefahrzettel Beschreibung

1 mit Unterklassen 1.1 bis 1.3

Gefahrzettel explosive Stoffe 1.1-1.3

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (in verschiedener Sprengkraft)

1 mit Unterklassen 1.4, 1.5, 1.6

Gefahrzettel explosive Stoffe 1.3-1.6

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (in verschiedener Sprengkraft)

2.1

Gefahrzettel entzündbare Gase

Entzündbare Gase

2.2

Gefahrzettel nichtentzündbare Gase

Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

2.3

Gefahrzettel giftige Gase

Giftige Gase

3

Gefahrzettel entzündbare flüssige Stoffe

Entzündbare flüssige Stoffe

4.1

Gefahrzettel entzündbare feste Stoffe

Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe

4.2

Gefahrzettel selbstentzündliche Stoffe

Selbstentzündliche Stoffe

4.3

Gefahrzettel entzündbare Gase in Verbindung mit Wasser

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

5.1

Gefahrzettel entzündend wirkende Stoffe

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

5.2

Gefahrzettel organische Peroxide

Organische Peroxide

6.1

Gefahrzettel giftige Stoffe

Giftige Stoffe

6.2

Gefahrzettel ansteckungsgefährdende Stoffe

Ansteckungsgefährliche Stoffe

7 mit Unterklassen A-E

Gefahrzettel radioaktive Stoffe

Radioaktive Stoffe

In verschiedenen Kategorien sowie spaltbares Material

8

Gefahrzettel ätzende Stoffe

Ätzende Stoffe

9

Gefahrzettel verschiedene gefährliche Stoffe

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

9 Unterklasse M4

Gefahrzettel Lithiumbatterien

Lithiumbatterien

Zusatz

Gefahrzettel Zusatz umweltgefährdend

umweltgefährdend

Gefahrgutbeauftragte

Als Führer durch den Vorschriftendschungel sind verpflichtend Sicherheitsberater für Gefahrgut zu bestellen und zu beauftragen. Diese werden in Deutschland Gefahrgutbeauftragte genannt. Sie müssen alle fünf Jahre eine erneute Prüfung bei der IHK ablegen. Der Prüfungsumfang erhöht sich, wenn mehrere Verkehrsträger betrachtet werden sollen. Bei multimodalem Verkehr müssen alle betroffenen Regelwerke und die nationalen Besonderheiten aller berührten Staaten berücksichtigt werden.

DGUV Information 213-050 - Gefahrgutbeauftragte

Notwendige Ergänzung ist Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Bei allen Tätigkeiten von Beschäftigten (Fahrerinnen und Fahrer, Ladepersonal usw.) gilt immer auch der Arbeitsschutz als eigenständiges Rechtsgebiet parallel zum Transportrecht. Insbesondere müssen Be- und Entladevorgänge sowie alle im Laufe der Beförderung genutzten Anlagen mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Das Gefahrstoffrecht muss hier einbezogen werden, wenn es vorhersehbare Kontakte zu Gefahrgut mit Gefahrstoffeigenschaften gibt. Ein Beispiel ist die Befüllung von Tankfahrzeugen mit flüssigen Chemikalien.

Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

 

Gefahrgut-Lkw auf Autobahn
Gefahrgutrecht in Deutschland
Erst durch nationale Regelungen, dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und nachgeordnete Verordnungen, werden internationale Übereinkommen in Deutschland wirksam. Für alle Verkehrsträger gibt es eine Melde- und Berichtspflicht zur Untersuchung unfallähnlicher Ereignisse mit Gefahrgutbeteiligung ab einer gewissen Schadenshöhe. 
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Mann mit PSA vor Transporter
Straße
Für den Verkehrsträger Straße gilt das ADR als technisches Regelwerk. Unterschieden wird zwischen kennzeichnungspflichtigem Transport und Transporten unter vereinfachten Bedingungen unter Nutzung diverser Freistellungen.
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Blick auf das Deck einen Gefahrgut-Binnenschiffs
Binnenschifffahrt
Für Binnenschifffahrtsstraßen gilt das ADN als technisches Regelwerk. Seine Grundzüge gehen auf Arbeiten der Zentralkommission der Rheinschifffahrt zurück, die bereits seit dem Wiener Kongress 1815 existiert. Der Hauptteil der Gefahrguttransporte der Binnenschifffahrt spielt sich auch heute noch auf dem Rhein ab. Unterschieden wird Tankschifffahrt und Trockengüterschifffahrt sowie Spezialitäten Gas und Chemie.
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Tankschiff auf See
See
Für den Verkehrsträger See existieren mehrere internationale Regelwerke nebeneinander. Typischerweise werden sie Code genannt. Grundsätzlich wird zwischen verpackten Gütern und Containern einerseits sowie in unverpackten Gütern flüssig, gasförmig oder als Schüttgut unterschieden.
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