Betriebsmedizin

Der medizinische Arbeitsschutz ist eine wichtige Säule im Unternehmen. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind dabei erste Ansprechpersonen und beraten gemäß DGUV Vorschrift 2 den Unternehmer in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und (Wieder-)Eingliederung.

Das Fachgebiet Arbeitsmedizin befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Arbeit und Gesundheit. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen, Erkrankungen vorzubeugen und die physische sowie psychische Leistungsfähigkeit von Beschäftigten langfristig zu erhalten und zu fördern.
Das Fachgebiet Verkehrsmedizin ist eine Schnittstelle zwischen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern sowie anderen (Fach-)Ärztinnen und Ärzten. Im Fokus steht die Beurteilung der tagesaktuellen Fahrtüchtigkeit und der grundsätzlichen Fahreignung von Beschäftigten.
Welche Änderungen in Rechtsgrundlagen wirken sich auf Ihre betriebsärztliche Tätigkeit aus? Was ist neu und wirft noch Fragezeichen auf?
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