Internationaler Ausschuss für die Verhütung von Arbeitsunfällen in der Binnenschifffahrt (CIPA)

Die CIPA (Comité International de Prévention des Accidents du Travail de la Navigation Intérieure) ist ein Ausschuss, der 1972 in Straßburg gegründet wurde, um auf europäischer Ebene die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in der Binnenschifffahrt einheitlich zu entwickeln.

Mitglieder außer der BG Verkehr sind (Stand 2019):

  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Fachkundiges Organ Verkehrssicherheit, Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung (Österreich)
  • Association d´assurance accidents, Service prévention (Luxemburg)
  • Association de Prévention des Accidents du Travail de la Batellerie (Frankreich)
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Verkehrs-Arbeitsinspektion (Österreich)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Abteilung Sicherheit und Gesundheit (Deutschland)
  • Ministère de L'emploi et du Travail, Administration de la Sécurité du Travail (Belgien)
  • Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Abteilung Arbeitssicherheit (Schweiz)

Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Das Sekretariat ist bei der BG Verkehr in der Außenstelle Duisburg angesiedelt.

Ziel der CIPA ist die ständige Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der europäischen Binnenschifffahrt. Dies erreicht sie durch

  • Entwicklung eigener Regeln (zur Zeit 27), z. B. zum Be- und Entladen gefährlicher Stoffe in bzw. aus Binnenschiffen, zu den Anforderungen an Schleusen und Schleusenvorhäfen in Binnengewässern oder zu persönlichen Schutzausrüstungen auf Binnenschiffen
  • Mitarbeit und Beratung in nationalen und internationalen Organisationen, die sich mit der Prävention befassen

Zahlreiche CIPA-Regeln sind bereits Bestandteil internationaler Normen oder finden sich in nationalen Regelwerken wieder.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der CIPA

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