Gefahrtarif für die Unternehmen der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom

Zum 1. Januar 2024 gilt für die Mitgliedsbetriebe der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom ein neuer Gefahrtarif. Der derzeitige Gefahrtarif wird zum 31. Dezember 2023 turnusgemäß auslaufen.

Der neue Gefahrtarif gliedert sich wie bisher nach unterschiedlichen Gefahrtarifstellen. Unternehmen mit einer ähnlichen Gefährdung werden zu Risikogemeinschaften zusammengefasst, die einer von insgesamt drei Gefahrklassen zugeordnet sind.

Die Gefahrklassen wurden neu angepasst. Grund dafür ist, dass sich im Beobachtungszeitraum 2016 bis 2021 die Belastungsziffern für jeden Gewerbszweig geändert haben. Diese Belastungsziffern ergeben sich aus dem Verhältnis der Entschädigungsleistungen – also aller Leistungen für die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die im Beobachtungszeitraum erstmals gemeldet wurden (=Neulasttarif) – zu den Arbeitsentgelten.

Änderungen im Unfallgeschehen wirken sich beim Neulastenverfahren zeitnah auf die Gefahrklasse und somit auf den Beitrag aus.

Die Gefahrtarifstelle 1 gliedert sich zukünftig in 5 Beobachtungsgewerbszweige. Unternehmen, die zur Gefahrtarifstelle 1 veranlagt sind, müssen die zur Beitragsberechnung nachzuweisende Entgelte auf Beobachtungsgewerbszweige aufteilen. Die neuen Gefahrtarifstellen sind deshalb ab 2024 dreistellig (Gefahrtarifstelle zzgl. Beobachtungsgewerbszweig).

Damit Entschädigungsleistungen korrekt der entsprechenden Gefahrtarifstelle inklusive Beobachtungsgewerbszweig zugordnet werden können, muss bei Unfallmeldungen zukünftig die dreistellige Gefahrtarifstelle angegeben werden.

Die Unterteilung in Beobachtungsgewerbszweige dient zur Gewinnung von konkretem Zahlenmaterial zur Berechnung des ersten gemeinsamen Gefahrtarifs der Fusionspartner BG Verkehr und der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom ab 1. Januar 2028.

Gefahrtarifstelle Unternehmensart Gefahrklasse
Gefahrtarif (gültig ab 1. Januar 2024)
 

1

    

 

 

 

 

Beobachtungsgewerbszweige

Transportunternehmen des Briefdienstes, Fracht-, Express- und Kurierdienstes

 

4,81

    

 

 

 

 

10

Brief- und Paketzustellung

11

Transportlogistik ohne Fahrtätigkeit (Paket-, Brief- und Verteilzentren)

12

Güterverkehr (Fracht-, Express- und Kurierdienst)

13

Luftverkehr

14

Verwaltungen- und Beteiligungen

2 00

 

Unternehmen, die Telekommunikationsfestnetze betreiben, bauen oder unterhalten

Unternehmen, die technischen Immobilienservice erbringen

0,93

3 00

 

Sonstige Unternehmen

0,45

Der neue Gefahrtarif wurde am 17. Mai 2023 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen.

Gefahrtarifstelle Unternehmensart Gefahrklasse

1

Transportunternehmen des Briefdienstes, Fracht-, Express- und Kurierdienstes

3.82

2

Unternehmen, die Telekommunikationsfestnetze betreiben, bauen oder unterhalten

Unternehmen, die technischen Immobilienservice erbringen

0,71

3

Sonstige Unternehmen

0,46

Gefahrtarifstelle Unternehmensart Gefahrklasse
I Transportunternehmen des Briefdienstes, Fracht-, Express- und Kurierdienstes

1,0000

II

Unternehmen, die Telekommunikationsfestnetze betreiben, bauen oder unterhalten

Druckereien

Unternehmen, die technischen Immobilienservice erbringen
0,2571
III

Sonstige Unternehmen

0,1535

InformationWelcher Gefahrtarifstelle sie zugeordnet sind und welche Gefahrklasse sich daraus ergibt, erfahren die Mitgliedsunternehmen mit dem Veranlagungsbescheid. Die Bescheide werden Ende Oktober 2023 versandt.

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