Gefahrtarif für die Unternehmen der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom
Der neue Gefahrtarif gliedert sich wie bisher nach unterschiedlichen Gefahrtarifstellen. Unternehmen mit einer ähnlichen Gefährdung werden zu Risikogemeinschaften zusammengefasst, die einer von insgesamt drei Gefahrklassen zugeordnet sind.
Die Gefahrklassen wurden neu angepasst. Grund dafür ist, dass sich im Beobachtungszeitraum 2016 bis 2021 die Belastungsziffern für jeden Gewerbszweig geändert haben. Diese Belastungsziffern ergeben sich aus dem Verhältnis der Entschädigungsleistungen – also aller Leistungen für die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die im Beobachtungszeitraum erstmals gemeldet wurden (=Neulasttarif) – zu den Arbeitsentgelten.
Änderungen im Unfallgeschehen wirken sich beim Neulastenverfahren zeitnah auf die Gefahrklasse und somit auf den Beitrag aus.
Die Gefahrtarifstelle 1 gliedert sich zukünftig in 5 Beobachtungsgewerbszweige. Unternehmen, die zur Gefahrtarifstelle 1 veranlagt sind, müssen die zur Beitragsberechnung nachzuweisende Entgelte auf Beobachtungsgewerbszweige aufteilen. Die neuen Gefahrtarifstellen sind deshalb ab 2024 dreistellig (Gefahrtarifstelle zzgl. Beobachtungsgewerbszweig).
Damit Entschädigungsleistungen korrekt der entsprechenden Gefahrtarifstelle inklusive Beobachtungsgewerbszweig zugordnet werden können, muss bei Unfallmeldungen zukünftig die dreistellige Gefahrtarifstelle angegeben werden.
Die Unterteilung in Beobachtungsgewerbszweige dient zur Gewinnung von konkretem Zahlenmaterial zur Berechnung des ersten gemeinsamen Gefahrtarifs der Fusionspartner BG Verkehr und der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom ab 1. Januar 2028.
Gefahrtarifstelle | Unternehmensart | Gefahrklasse | |
---|---|---|---|
1
|
Beobachtungsgewerbszweige |
Transportunternehmen des Briefdienstes, Fracht-, Express- und Kurierdienstes |
4,81
|
10 |
Brief- und Paketzustellung |
||
11 |
Transportlogistik ohne Fahrtätigkeit (Paket-, Brief- und Verteilzentren) |
||
12 |
Güterverkehr (Fracht-, Express- und Kurierdienst) |
||
13 |
Luftverkehr |
||
14 |
Verwaltungen- und Beteiligungen |
||
2 00 |
Unternehmen, die Telekommunikationsfestnetze betreiben, bauen oder unterhalten Unternehmen, die technischen Immobilienservice erbringen |
0,93 |
|
3 00 |
Sonstige Unternehmen |
0,45 |
Der neue Gefahrtarif wurde am 17. Mai 2023 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen.
Gefahrtarifstelle | Unternehmensart | Gefahrklasse |
---|---|---|
1 |
Transportunternehmen des Briefdienstes, Fracht-, Express- und Kurierdienstes |
3.82 |
2 |
Unternehmen, die Telekommunikationsfestnetze betreiben, bauen oder unterhalten Unternehmen, die technischen Immobilienservice erbringen |
0,71 |
3 |
Sonstige Unternehmen |
0,46 |
Gefahrtarifstelle | Unternehmensart | Gefahrklasse |
---|---|---|
I | Transportunternehmen des Briefdienstes, Fracht-, Express- und Kurierdienstes |
1,0000 |
II |
Unternehmen, die Telekommunikationsfestnetze betreiben, bauen oder unterhalten Druckereien Unternehmen, die technischen Immobilienservice erbringen |
0,2571 |
III |
Sonstige Unternehmen |
0,1535 |
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