Achtung Betrug: Gefälschte Schreiben der Berufsgenossenschaft

(Update der Meldung vom 20.02.2025) Kriminelle versenden Betrugsschreiben an Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften. Auch Mitglieder und Dienstleister der BG Verkehr sind mittlerweile betroffen. Diese Schreiben sind nicht echt und stammen weder von der BG Verkehr, noch von der DGUV, anderen Berufsgenossenschaften oder vom Gerichtsvollzieher.

Die Betrugsschreiben zum Präventionsmodul wurden geändert und enthalten nun eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung von Konten) und der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (z. B. SCHUFA). Wir bitten unsere Mitgliedsunternehmen äußerste Vorsicht walten zu lassen, wenn sie ähnliche Schreiben erhalten sollten. Reagieren Sie nicht auf diese Schreiben und kommen Sie nicht der genannten Zahlungsaufforderung nach. Wir empfehlen allen Empfängern solcher Schreiben, sich an die örtliche Polizei zur Einleitung rechtlicher Schritte zu wenden.

Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden über diese Entwicklung informiert und außerdem Kontakt zur SCHUFA aufgenommen.

Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre bekannten Ansprechpersonen bei der BG Verkehr oder nutzen Sie unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten. Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 6050404 beziehungsweise unter .

Achtung!
Ausrufezeichen
Auch von uns beauftragte Firmen scheinen aktuell gefälschte E-Mails mit Signatur der BG Verkehr zu erhalten. Darin werden Informationen und Unterlagen zu Rechnungen angefordert. Absender ist eine angebliche Buchhaltung mit unterschiedlichen E-Mail-Schreibweisen. Antworten Sie nicht auf diese E-Mails – hierbei handelt es sich um Phishing. Sollten Sie solche oder ähnliche Schreiben erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


Seit April werden Schreiben mit dem Absender "DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" und einer Rechnung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) verschickt. Die Betreffzeile lautet "Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf", "Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung" oder auch "Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen". Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. Hierbei handelt es sich um Betrug! Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

Bereits im Februar versendeten Kriminelle Schreiben an Mitgliedsbetriebe der BGN mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ und forderten zu Zahlungen auf. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine gefälschte Telefonnummer, unter der sich die Betrüger im Namen der BGN melden. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland. Auch die angegebene E-Mail-Adresse ist falsch.

Die DGUV und die Berufsgenossenschaft haben die Strafverfolgungsbehörden informiert.

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