Geeignetes Schuhwerk

Sommerliche Temperaturen verleiten leicht dazu, auch im Auto offene Schuhe wie Sandalen oder Badeschuhe zu tragen. Aber was ist erlaubt? Und wann droht ein Bußgeld?

Schuh vor Pedalen

Wenn Sie beruflich unterwegs sind, müssen Sie beim Führen eines Fahrzeugs geeignetes, den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen (§ 44 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" - DGUV Vorschrift 70). Beispielsweise sind Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen oder Clogs nicht geeignet. Das bedeutet, auch Fahren ohne Schuhe ist nicht zulässig. Es müssen mindestens Sandalen mit um die Ferse geführten Riemen getragen werden. Dies gilt übrigens für alle im Betrieb eingesetzten Fahrzeuge, vom Pkw bis zum schweren Lkw.

Der Fahrer selbst hat für geeignetes Schuhwerk Sorge zu tragen. Der Unternehmer muss aber diesen Punkt in die mindestens jährlich durchzuführende Unterweisung seiner Beschäftigten aufnehmen.

Bußgeld

Das Führen eines Fahrzeugs mit ungeeignetem oder ohne Schuhwerk ist eine Ordnungswidrigkeit und kann durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) mit einem Bußgeld geahndet werden.

Dabei handelt es sich nicht um Straßenverkehrsrecht. Ein Eintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg (Punkte) erfolgt nicht.

Seminare

Artikelaktionen