Informationsfreiheit

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt jedem voraussetzungslos einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Bundes und damit auch gegenüber der BG Verkehr.

Viele Informationen der Verwaltung der BG Verkehr sind bereits hier im Internet eingestellt. Sollten Sie darüber hinaus Informationen wünschen, ist es hilfreich und verkürzt die Bearbeitungsdauer, wenn Sie möglichst präzise Angaben machen können, welche Informationen Sie benötigen.

Die Behörden des Bundes sind verfassungsrechtlich dazu angehalten, öffentliche und private Belange zu schützen. Der Informationsanspruch kann daher beschränkt sein. Je nach Aufwand fallen für Informationsanfragen Gebühren und Auslagen in Höhe von bis zu 500,- Euro an. Sofern kein höherer Verwaltungsaufwand erforderlich ist, wird die Information unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats erfolgen. Anfragen können Sie per E-Mail an unseren Beauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit stellen.

Mehr zum Informationsfreiheitsgesetz (PDF)

E-Mail: datenschutz@bg-verkehr.de

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