Höhere Versicherungssumme in der Unternehmerversicherung

Mit der zwölften Satzungsänderung wurde die Mindestversicherungssumme für Unternehmerinnen und Unternehmer zum 1. Januar 2025 von 26.000 auf 29.000 Euro erhöht. Die Versicherungssumme gilt unabhängig vom tatsächlichen Einkommen und ist die Basis für die Berechnung des Beitrags und möglicher Geldleistungen. Hintergrund war eine gesetzliche Änderung des Mindestjahresarbeitsverdienstes.

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