Information zum Stammdatenabruf für Neumitglieder mit Beschäftigten

Unternehmen, die im Oktober 2022 neu in der BG Verkehr aufgenommen werden, können ihre für den digitalen Lohnnachweis erforderlichen Stammdaten erst ab 1. November 2022 mit der neuen Unternehmensnummer abrufen.

Die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 und für vorherige Zeiträume über ein zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm ist für neue Mitgliedsunternehmen im Oktober 2022 technisch bedingt noch nicht möglich.

Davon betroffen ist auch die Abgabe des digitalen Lohnnachweises über die Ausfüllhilfe sv.net. Meldungen für das Jahr 2022 können hierüber erst ab 1. Januar 2023 mit der neuen Unternehmensnummer vorgenommen werden.

Alle neu aufgenommenen Unternehmen erhalten diese Informationen im Oktober 2022 zusätzlich per Post zusammen mit ihren Neuaufnahmeunterlagen und den Hinweisen zur Unternehmensnummer.

Weitere Informationen zum digitalen Lohnnachweis

Informationen zur Unternehmensnummer

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