DGUV Information 204-021 - Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)
Die Dokumentation von Erste-Hilfe Leistungen kann mit dem Meldeblock erfolgen. Bei der DGUV ist der Meldeblock mit perforierten Seiten zum Abreißen unter DGUV Information 204-021 „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)“ bestellbar. Kostenlos steht Ihnen eine ausfüllbare PDF-Version zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen hier zum Download zur Verfügung. Hinweis: Die ausgefüllten Formulare sollten an einem Ort gesammelt werden, an dem der Zugriff Unbefugter vermieden werden kann.
Zweck der Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen:
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten.
Materialnummer: 670-094-171
Stand: 01/2023
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