DGUV Information 208-005 - Treppen

DGUV Information 208-005 - Treppen

Heft, DIN A5, Seiten: 27


Treppen gehören zu den baulichen Einrichtungen, deren Gestaltung vornehmlich durch das Bauordnungsrecht der Bundesländer geregelt wird. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geben mit dieser Information ihren Mitgliedsbetrieben Hinweise für die sicherheitsgerechte Gestaltung und Instandhaltung von Treppen.

Inhalt:

  • Begriffsbestimmung
  • Gefährdungen und Unfallgeschehen
  • Stufenabmessungen
  • Allgemeine Sicherheitsanforderungen
  • Geländer und Handläufe
  • Treppen-Sonderbauformen
  • Beleuchtung
  • Folgerungen für die Treppenbenutzung und -unterhaltung
  • Anhang: Vorschriften und Regeln
Weitere Informationen

Materialnummer: 670-092-320

Stand: 07/2010


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