DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern

DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern


Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Bedienpersonen verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern (Gegengewichtstapler) zu. Der DGUV Grundsatz 308-001 soll es ermöglichen, anhand der vorgegebenen Maßstäbe geeignete Personen zum Führen von Flurförderzeugen auszuwählen und diese durch eine entsprechende Qualifizierung zu befähigen. Er ist ein Maßstab in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. hinsichtlich des Umfangs der Qualifizierung und der Durchführung von Prüfungen.  


Materialnummer: 670-200-103

Stand: 12/2022


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