DGUV Regel 100-002 - Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (gültig ab 01.01.2026)
Diese DGUV Regel erläutert zentrale Begriffe der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und unterstützt Sie als Unternehmer und Unternehmerin mit Umsetzungshilfen und Praxisbeispielen bei der betriebsspezifischen Anwendung. Im Unterschied zu den verbindlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 enthält die DGUV Regel 100-002 fachliche Empfehlungen ohne Vermutungswirkung.
Der Regeltext leitet bei der Wahl einer Betreuungsform und beschreibt ausführlich, welche Qualifikationsanforderungen an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie an Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu stellen sind. Muster für die Berichte nach § 5 DGUV Vorschrift 2 werden bereitgestellt und Anwendungsmöglichkeiten von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien werden erläutert.
Sie erhalten mit der DGUV Regel 100-002 ein wirksames Instrument, um die betriebliche Betreuung rechtssicher und sachgerecht zu organisieren – im Einklang mit den verbindlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 2.
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Materialnummer: 670-200-127
Stand: 11/2024
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