DGUV Regel 109-009 - Fahrzeug-Instandhaltung
April 1999, unveränderter Nachdruck der aktualisierten Fassung vom Januar 2005.
Der Inhalt der DGUV Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" gliedert sich wie folgt:
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Bauliche Einrichtungen
- Maschinen und Geräte
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Betrieb
- Gemeinsame Bestimmungen
- Besondere Bestimmungen bei Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefahren
- Besondere Bestimmungen bei Gefährdungen durch elektrischen Strom
- Besondere Bestimmungen für Arbeiten an Schienenfahrzeugen
- Prüfung
- Allgemeines
- Prüfung von Autogasanlagen
- Zeitpunkt der Anwendung
- Anhang
- Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (VBG 4)
- Prüfung sonstiger Anlagen und Einrichtungen
- Vorschriften und Regeln
- Weitere Informationen
Materialnummer: 670-200-034
Stand: 09/2006
Preis für Mitglieder:
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Preis für Nicht-Mitglieder:
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