DGUV Regel 109-009 - Fahrzeug-Instandhaltung

DGUV Regel 109-009 - Fahrzeug-Instandhaltung

April 1999, unveränderter Nachdruck der aktualisierten Fassung vom Januar 2005.


Der Inhalt der DGUV Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" gliedert sich wie folgt:

  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Allgemeine Anforderungen
  • Bau und Ausrüstung
    • Bauliche Einrichtungen
    • Maschinen und Geräte
    • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Betrieb
    • Gemeinsame Bestimmungen
    • Besondere Bestimmungen bei Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefahren
    • Besondere Bestimmungen bei Gefährdungen durch elektrischen Strom
    • Besondere Bestimmungen für Arbeiten an Schienenfahrzeugen
  • Prüfung
    • Allgemeines
    • Prüfung von Autogasanlagen
  • Zeitpunkt der Anwendung
  • Anhang
    • Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (VBG 4)
    • Prüfung sonstiger Anlagen und Einrichtungen
    • Vorschriften und Regeln
Weitere Informationen

Materialnummer: 670-200-034

Stand: 09/2006


Preis für Mitglieder:
0.00 Euro


Preis für Nicht-Mitglieder:
Euro


Preisangaben verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten.



Artikelaktionen