DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft - Teil II: Abfallbehandlung

DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft - Teil II: Abfallbehandlung


Die Regel gibt praktische Tipps und Hinweise zu Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen, zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen, zur Brandgefährdung in der Abfallbehandlung und zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Qualifikation von Führungskräften, Atemschutz und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie Hygienemaßnahmen und Hautschutz gegeben.

Ausgabe 2016 in der korrigierten Fassung von Oktober 2020: Im Kapitel "Atemschutz" (Ziffer 3.10) war irrtümlich ein Mindestgehalt von Sauerstoff in der Atemluft von 10 Vol.-% genannt. Korrekt ist der Wert von 17 Vol.-%.


Materialnummer: 670-200-061

Stand: 10/2016


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