DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe

DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe


Die Branchenregel Bürobetriebe wendet sich an alle Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen für in Bürobetrieben typische Arbeitsplätze, Arbeitssituationen und Tätigkeiten aufgezeigt. Insbesondere die Anforderungen der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und verbindliche gesetzliche Regelungen sind anzuwenden. Neben zahlreichen praktischen Tipps sind Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Unternehmen enthalten.


Materialnummer: 670-200-072

Stand: 2018


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