DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe

DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe


In Deutschland sind Büroarbeitsplätze nicht nur in klassischen Verwaltungsbetrieben wie Banken und Versicherungen anzutreffen, sondern in nahezu allen Branchen der Wirtschaft - tatsächlich arbeitet etwa die Hälfte aller Erwerbstätigen im Büro. Entsprechend wendet sich diese DGUV Regel „Branche Bürobetriebe“ an alle Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Sie stellt Unternehmerinnen und Unternehmern einen ganzheitlichen Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen aus staatlichen Vorschriften sowie dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger zur Verfügung. Dabei nimmt sie insbesondere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in den Fokus, wie etwa bei der Büroarbeit weit verbreitete Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Diese DGUV Regel zeigt konkrete Präventionsmaßnahmen für in Bürobetrieben typische Arbeitssituationen und Tätigkeiten auf und gibt Anregungen und Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis. Dabei ist dem Stand der Technik, Arbeitswissenschaft und Arbeitsmedizin Rechnung getragen.


Materialnummer: 670-200-072

Stand: 01/2026


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