E-Scooter im betrieblichen Einsatz
Wenn Unternehmen elektrische Tretroller betrieblich einsetzen, sollten einige Bedingungen beachtet werden. Die BG Verkehr hat deshalb zusammen mit anderen Unfallversicherungsträgern Informationen dafür zusammengestellt. Dazu Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr: "Diese Elektrokleinstfahrzeuge fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge. Sie müssen somit auch regelmäßig geprüft und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden." Bei betrieblicher Nutzung seien Helm, reflektierende Kleidung und geeignete Schuhe ratsam, empfiehlt Ruff. Die Nutzer müssen zudem unterwiesen werden, wie die Roller zu bedienen sind. Wegen ihrer kleinen Räder reagieren E‑Scooter viel stärker auf Unebenheiten oder Schlaglöcher im Boden als Fahrräder. Solche Mängel sollten möglichst nicht vorhanden sein oder beseitigt werden.
Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Nutzer müssen sich zudem an dieselben Alkoholgrenzwerte halten wie Autofahrer. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass für E-Scooter-Fahrer Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt. Demnach handelt ordnungswidrig, wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr fährt. Ab 1,1 Promille machen sich E-Scooterfahrer strafbar.
Weitere Informationen zur betrieblichen Verwendung von Elektrokleinstfahrzeugen
Zur Pressemeldung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Artikelaktionen