Auto weg nach Unfall unter Alkoholeinfluss?

Wer betrunken mit dem Auto fährt und dabei einen schweren Unfall verursacht, sollte sein Fahrzeug künftig verlieren können. Das hat der Verkehrsgerichtstag empfohlen, der Ende Januar in Goslar stattfand.

Nach einer strafbaren Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss soll nach Ansicht der Teilnehmenden des Verkehrsgerichtstages in Goslar das Fahrzeug sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit eingezogen werden können. Der Fahrer oder die Fahrerin müsse das Fahrzeug dann für immer an den Staat abgeben, lautete die Empfehlung des Verkehrsgerichtstags, an dem 1700 Fachleute in acht Arbeitskreisen über Themen des Verkehrsrechtes und der Verkehrssicherheit diskutierten.

Neue Regel auch für Roller und Fahrräder

Zum Hintergrund: Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen, etwa wenn es zu einem Unfall kommt oder der Fahrer oder die Fahrerin Ausfallerscheinungen hat. Die Regelung solle für alle Fahrzeuge, also auch Fahrräder oder Roller, gelten und auch für Fahrzeuge, die nicht dem Täter oder der Täterin gehören. Voraussetzung solle sein, dass der Fahrer oder die Fahrerin in den vergangenen fünf Jahren bereits wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde.

Der Auto-Club Europa, der Automobil-Club Verkehr und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßten die Empfehlung.

Unfallflucht soll Straftat bleiben

In der Debatte um eine Reform bei der Unfallflucht sprach sich der Verkehrsgerichtstag gegen eine Herabstufung von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Die Meldung eines Unfalls solle aber besser geregelt werden, indem etwa eine neutrale Meldestelle eingerichtet werde. Auch solle es möglich sein, einen Unfall bis zu 24 Stunden nach dem Geschehen straffrei melden zu können.

Zudem solle eine Mindestwartezeit festgelegt werden, die der Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin im Idealfall einhalten soll. Die Wartezeit solle nicht allzu lang sein, sagte der Strafrechtsprofessor Jan Zops, der den Arbeitskreis leitete. Darüber hinaus wurde empfohlen, dass Fahrerflucht künftig nicht mehr automatisch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden solle – solange nur Sachschäden entstanden sind.

Nach Unfall Fahrzeug auf Vorschäden untersuchen

Ein weiterer Schwerpunkt des Verkehrsgerichtstages waren Unfallschäden. Konkret ging es dabei um den Umgang mit Vorschäden bei der Schadensregulierung. Nach einem Unfall müsse bei einem Schadensgutachten, welches das Unfallopfer einholt, das Auto bereits auf Vorschäden untersucht werden.

Wenn der Versicherer, der den Schaden bezahlen soll, aus seinen Akten Informationen über einen Vorschaden hat, solle er dies dem Unfallopfer vor einer Gerichtsverhandlung mitteilen. Teilweise wüssten die Autobesitzer selbst nichts von Vorschäden, etwa wenn sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht darüber informiert wurden, erklärte Bundesrichterin Vera von Pentz, die den entsprechenden Arbeitskreis leitete.

Der jährliche Kongress zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheitsexperten und -expertinnen in Deutschland. Die Empfehlungen werden immer wieder bei der Gesetzgebung berücksichtigt.

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