Wie viele Sibe brauche ich?

Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sind eine Säule des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Aber wie viele Sibe muss ein Unternehmen bestellen? Die DGUV Information 211-039 gibt Antwort.

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer oder die Unternehmerin nach §22 SGB VII unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Berücksichtigen muss er dabei die bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Zahl der Beschäftigten. Die Ermittlung der für das jeweilige Unternehmen angemessenen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten überlässt diese Bestimmung dabei der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin.

Die DGUV-Information 211-039 soll daher Unternehmen als Unterstützung bei der Ermittlung der Mindestanzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten dienen. Als praktische Arbeitshilfe wird die in der Schrift verwendete Tabelle als ausfüllbare Datei zum Download zur Verfügung gestellt.

Der Leitfaden steht in der Publikationsdatenbank der DGUV zum Download und zur Bestellung zur Verfügung.

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