BG Verkehr senkt Beitragsfuß

Der Vorstand der BG Verkehr hat einen wesentlichen Faktor zur Berechnung der Beiträge für das Umlagejahr 2023 festgelegt – den Beitragsfuß. Basierend auf den zugrundeliegenden Zahlen sinkt dieser auf 2,75.

Grund für die Senkung: Die Gesamtausgaben für 2023 haben sich gegenüber dem Vorjahr zwar erhöht, die eingereichten Gesamtentgelte sind aber proportional stärker angestiegen – auch im Vergleich zu den Beitragseinheiten.

Auch der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten sinkt. Für 2023 liegt er nun bei 1,90. Die Lastenverteilung ist ein Finanzausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften, um die von Strukturveränderungen besonders betroffenen Branchen zu entlasten.

Damit die BG Verkehr im laufenden Geschäftsjahr über ausreichende Mittel verfügt, um die laufenden Ausgaben zu decken, erhebt sie Vorschüsse. Die Höhe dieser Vorschüsse wird vom Vorstand festgelegt. Er orientiert sich dabei an den Ausgaben für das abgelaufene Geschäftsjahr und den zu erwartenden Ausgaben für das laufende Geschäftsjahr. Den Vorschuss-Beitragsfuß hat der Vorstand für das Jahr 2024 auf 2,89 festgesetzt.

Die Vorstandsbeschlüsse gelten nicht für den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom. Diese Beiträge werden gesondert festgelegt.

Aktuelle Beiträge in der Übersicht

Finanzierung über Umlage

Die Aufwendungen der BG Verkehr aus dem Jahr 2023 werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Umlageverfahren nachträglich auf die bei der BG Verkehr versicherten Unternehmen verteilt. Zu den Aufwendungen zählen Rentenzahlungen an Verletzte und Hinterbliebene, Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation sowie Leistungen der Prävention. Im Jahr 2023 betrugen die über die Umlage zu finanzierenden Aufwendungen der BG Verkehr 737,2 Millionen Euro.

Prävention lohnt sich

Unternehmen, die besonders sicher arbeiten, profitieren bei der BG Verkehr von Nachlässen: Beispielsweise erhalten unfallfreie Unternehmen, die der BG Verkehr mindestens drei volle Umlagejahre angehören, einen Nachlass in Höhe von fünf Prozent des Umlagebeitrags zur Arbeitnehmerversicherung.

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