Evaluation des Cannabisgesetzes
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine ergebnisoffene Evaluierung des Cannabisgesetzes vor. Ein erster Zwischenbericht erschien Ende September. Ein weiterer Bericht soll bis 1. April 2026 insbesondere die Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität beleuchten. Ein Abschlussbericht ist spätestens bis 1. April 2028 fällig.
Forschungsverbund evaluiert
Die Evaluation übernimmt ein Forschungsverbund (EKOCAN) unter Leitung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). EKOCAN erhebt Primärdaten, wertet bestehende Quellen aus und bezieht Meldungen der Aufsichtsbehörden für Anbauvereinigungen ein. Ziel ist es, aktuelle Entwicklungen im Konsumverhalten wie auch längerfristige Trends verlässlich abzubilden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Bereich Straßenverkehr. Seit 22. August 2024 gilt ein gesetzlich festgelegter THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum (§ 24a StVG). Zuvor hatten Gerichte meist 1 ng/ml als Grenzwert angesetzt. Mit der Anpassung soll eine klarere Trennung zwischen legalem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr geschaffen werden. Strengere Regeln bestehen weiterhin beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Die Evaluation soll zeigen, wie sich die neuen Vorgaben in der Praxis auf Unfallzahlen, Polizeikontrollen und gerichtliche Verfahren auswirken.
Die Untersuchung umfasst:
- Konsumverhalten in verschiedenen Altersgruppen
- Maßnahmen der Prävention
- Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz
- gesundheitliche Folgen regelmäßigen oder riskanten Konsums
- Bedeutung für den Straßenverkehr
- Einfluss auf Kriminalität und Strafverfolgung (zum Beispiel Belastung der Gerichte)
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