Zwei Vorschriften außer Kraft

DGUV Vorschrift 15 "Elektromagnetische Felder" sowie die DGUV Vorschrift 79 "Flüssiggas" wurden bei der BG Verkehr zum 1. Oktober 2025 außer Kraft gesetzt.

Die gesetzliche Regelung der Inhalte beider Vorschriften erfolgt nun an anderer Stelle.

Regelungen zu Flüssiggas

Die Inhalte der DGUV Vorschrift 79 wurden in die DGUV Regel 110-010 "Verwendung von Flüssiggas" überführt. Die Publikation unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer zusätzlich mit beispielhaften Lösungen. Die konkreten Prüfvorschriften für Flüssiggasanlagen finden sich nun im Anhang 3 Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung und in der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". Die Anforderungen an die prüfenden Personen ergeben sich aus der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen". Zudem wurde der DGUV Grundsatz 310-004 "Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren" aktualisiert.

Regelungen zu elektromagnetischen Feldern

Den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMF) regelt nun eine Arbeitsschutzverordnung (EMFV). Um die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder zu konkretisieren, wurden außerdem drei Technische Regeln (TREMF-NF, -HF und -MR) erarbeitet. Das macht die Inhalte der DGUV Vorschrift 15 vollständig entbehrlich. Der DGUV Grundsatz 303-006 zu den Anforderungen an Fachkundige rundet das Technische Regelwerk zu EMF ab.

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