Bundesregierung schafft Nachweisregel

Die Bundesregierung hat einer Ergänzung des Bundesrates zugestimmt, die neuen Berufskraftfahrern einen vorläufigen Nachweis ihrer Qualifikation bis zum Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises ermöglicht.

Künftig soll nach Abschluss der Ausbildung eine Kopie des Ausbildungsvertrags zusammen mit dem Nachweis über die bestandene Prüfung als vorläufiger Qualifikationsnachweis gelten – längstens für zwei Monate ab Bestehen der Prüfung.

Hintergrund ist, dass nach dem Prüfungsende das Ausbildungsverhältnis endet, der Fahrerqualifizierungsnachweis jedoch häufig erst später ausgestellt wird. In dieser Zeit bestand bislang eine rechtliche Lücke: Die Fahrerinnen und Fahrer galten zwar als qualifiziert, konnten dies aber nicht eindeutig belegen.

Mit der neuen Regelung wird diese Lücke geschlossen. Die Übergangsphase zwischen Prüfungsabschluss und Ausstellung des offiziellen Nachweises wird damit klar geregelt. Die Lösung ermöglicht es frisch geprüften Berufskraftfahrern, in dieser Zeit bereits rechtssicher zu fahren, ohne dass zusätzliche Dokumente erforderlich sind. Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Länderkammer in ihrer Gegenäußerung ausdrücklich unterstützt.

Digitale Lernformen werden anerkannt

Die Novelle des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes umfasst darüber hinaus weitere Anpassungen, um Ausbildung und Weiterbildung an die Digitalisierung anzupassen. So sollen künftig Informationen zu E-Learning-Angeboten, sowohl in synchroner (Live-Unterricht) als auch in asynchroner Form (Selbstlernmodule), im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden dürfen. Diese Regelung schafft die rechtliche Grundlage, digitale Lernformen offiziell anzuerkennen und ihre Durchführung zu dokumentieren.

Zudem sollen Anerkennung, Qualitätssicherung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen digitalen Lernformen angepasst werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle Entwicklungen in der Aus- und Weiterbildung und will sicherstellen, dass moderne Unterrichtsformen mit den bestehenden Regelungen im Einklang stehen.

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