Cannabis: Mischkonsum verbieten

Der Bundesrat hat dem Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol am Steuer zugestimmt. Zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes nahm er Stellung.

In seiner Sitzung vom 21. November hat der Bundesrat zugestimmt, den Aspekt des Mischkonsums unverzüglich in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Damit können Behörden bei Zweifeln an der Fahreignung rechtssicher handeln. Die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit müssten ebenfalls ausdrücklich ins Konsumcannabisgesetz (KCanG) aufgenommen werden.

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„Mischkonsum am Steuer ist unberechenbar und lebensgefährlich“, betont Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). „Die Bundesratsinitiative ist ein überfälliger Weckruf: Die Teillegalisierung von Cannabis darf die Verkehrssicherheit nicht gefährden.“

Zwar gilt seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ein THC-Grenzwert für Kraftfahrende, doch besonders beim Mischkonsum bestehen weiterhin große Unsicherheiten. „Die Interaktionen zwischen den Komponenten erzeugt eine neue Qualität, die bei der alleinigen Betrachtung der einzelnen Teile gar nicht erkennbar ist. Die Kombination aus Cannabis und Alkohol ist eine solche Summierung und hat unvorhersehbare Auswirkung auf die Fahreignung im Straßenverkehr“, sagt Dr. Bernd Mützel, Leiter der Abteilung Arbeitsmedizin bei der BG Verkehr. „Aus meiner Sicht haben schon einzelne bewusstseinsverändernde Drogen im Straßenverkehr nichts zu suchen und die Kombination erst recht nicht!“

Cannabisverschreibung nur mit ärztlicher Begleitung

Zu einem anderen Thema nahm der Bundesrat Stellung. Hintergrund ist, dass die Zahl der Verschreibungen von medizinischem Cannabis steigt. Teilweise erfolgt die Verschreibung über Onlineplattformen – und oft ohne persönlichen Arztkontakt, ohne fortlaufende fachärztliche Begleitung und ohne leitliniengerechte Abklärung alternativer Therapien. „Medizinalcannabis per Klick im Internet gefährdet alle im Straßenverkehr“, erklärt DVR-Präsident Wirsch. „Wir müssen sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, ärztlich begleitet werden.“

„Die Menge der Droge oder des Medikaments und der Umgang damit entscheidet darüber, ob es ein Heilmittel oder ein Gift ist. Ohne fachkundige Begleitung und konsequente Kontrolle kann selbst eine gut gemeinte Therapie entgleiten“, sagt Arbeitsmediziner Mützel.

Er weist zusätzlich darauf hin, dass medizinisches Cannabis in vielen Fällen im Zusammenhang mit Krankheiten verschrieben wird, die eine Fahrtauglichkeit gemäß der Fahrerlaubnisverordnung zumindest in Frage zu stellen. Mützel: „Wenn Cannabis ärztlicherseits verschrieben werden soll, dann muss geprüft werden, ob nicht bereits die Grunderkrankung eine Fahrtauglichkeit ausschließt.“

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