Hilfe beim Ersatz von Gefahrstoffen

Betriebe sollen anstelle von Gefahrstoffen möglichst Ersatzstoffe mit geringerem Gesundheitsrisiko einsetzen. Ein praktisches Instrument des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hilft dabei, diese Anforderung aus der Gefahrstoffverordnung zu erfüllen.

Für eine Reihe von Fragen nach Ersatzstoffen existieren schon Empfehlungen. Wenn es noch keine Empfehlungen gibt, hilft das Spaltenmodell des IFA bei der Beurteilung von stofflichen Gefährdungen.

Das Modell ermöglicht über eine Tabelle den schnellen Vergleich von Stoffen und Gemischen. Dafür ist nur die Kenntnis der H-Sätze nötig, die im Sicherheitsdatenblatt oder auf dem Kennzeichnungsschild der Verpackung des fraglichen Stoffes stehen.

Die aktuelle Version von Oktober 2025 enthält bereits die Änderungen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 zur Änderung der CLP-Verordnung („Classification, Labelling and Packaging“) in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.

Bei Fragen zur Anwendung helfen die Fachleute der BG Verkehr unter gefahrstoffe@bg-verkehr.de gern weiter.

Zum Download der Broschüre in der Publikationsdatenbank der DGUV

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