Kontrolle von Ladungssicherung geplant

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, drei Richtlinien über technische Kontrollen von Fahrzeugen neu zu fassen. Das hat Auswirkungen auf Straßengüterverkehrsunternehmen.

Wenn künftig Lkw in der EU für eine Unterwegskontrolle gestoppt werden, dann könnten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure künftig auch verpflichtet sein, die korrekte Sicherung der Ladung zu überprüfen. Bis jetzt ist eine solche Kontrolle lediglich optional. Dieser Vorschlag der EU-Kommission ist Teil eines neuen Gesetzespakets zur Straßenverkehrstauglichkeit („Roadworthiness“) von Fahrzeugen. Dazu sollen die Richtlinien über die regelmäßige technische Kontrolle von Fahrzeugen, die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge sowie die Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen überarbeitet werden.

Die Mitgliedsstaaten sollen laut Kommissionsvorschlag dafür sorgen, dass die Kontrolleurinnen und Kontrolleure für die entsprechende Überprüfung der Ladungssicherung geschult sind. Die europäische Organisation für Verkehrssicherheit ETSC (European Transport Safety Council) hat den Vorschlag begrüßt, die Kontrolle der Ladungssicherung zur Pflicht zu machen.

Zur Pressemitteilung der EU-Kommission

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