Zu schnell mit Tempomat kann Vorsatz sein

Wer den Tempomat absichtlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einstellt, muss mit einer höheren Geldbuße rechnen. Ein Gericht sah in der Einstellung einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Tempolimit.

Ein Lkw-Fahrer hatte seinen Tempomat so programmiert, dass seine Geschwindigkeit dauerhaft über der zulässigen Höchstgrenze lag. Bei einer Tempokontrolle wurden bei seinem Fahrzeug mehr als fünf Minuten lang konstant 90 Stundenkilometer gemessen, obwohl für Lkw mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern gilt. Nach Abzug der Toleranz blieben noch 84 Stundenkilometer. Auch die Daten seines digitalen Kontrollgeräts zeigten, dass er den Tempomat auf 90 Stundenkilometer eingestellt hatte und diese Geschwindigkeit über eine Strecke von 7,7 Kilometern dauerhaft beibehielt.

Absichtlich zu schnell gefahren oder nur aus Versehen? Die Antwort entscheidet über eine Menge Geld, wie das aktuelle Urteil des Amtsgericht Eilenburg (AZ: 8 OWi 506 Js 73225/23) zum Einsatz des Tempomaten deutlich macht: Die Richter sahen in der konstanten Geschwindigkeit, die nur durch den Einsatz eines Tempomaten möglich war, einen klaren Beweis für vorsätzliches Handeln. Das führte zu dem hohen Bußgeld von 300 Euro.

Zum Vergleich: Eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung wäre nur mit 140 Euro geahndet worden. Allerdings berücksichtigten die Richter in diesem Falle noch eine Vorbelastung des Fahrers wegen eines anderen Verkehrsverstoßes.

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