Bußgeld aus dem Ausland

Wer grenzübergreifend unterwegs ist, sollte Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht ignorieren. Stattdessen lohnt es sich oft, die Summe schnell zu zahlen.

Zu schnell gefahren oder falsch geparkt: Liegt nach der Fahrt ins Ausland ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, ist Ignorieren keine gute Idee, warnt der ADAC. Denn ab 70 Euro aufwärts können Bußgelder aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden, so die Juristen des Automobilclubs. Für Bescheide aus Österreich gilt das sogar schon ab 25 Euro. Auch Bußgelder aus der Schweiz können hierzulande eingetrieben werden. Die Vollstreckungsgrenze liegt laut ADAC bei 80 Schweizer Franken, rund 85 Euro.

Für das Eintreiben polizeilicher Geldbußen ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Für private Inkassodienstleister bestehe hierzulande keine Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen, erklärt der Autoclub.

Mitunter lohne es sich, schnell zu zahlen: In Spanien gibt es 50 Prozent Nachlass auf das Bußgeld, wenn man binnen 20 Tagen zahlt. 30 Prozent sind es in Italien, wenn die Summe innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bescheids gezahlt wird. Auch andere Länder gewähren Rabatte.

Punkte und Fahrverbote drohen übrigens nur in dem Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde – für zu schnelles Fahren im Ausland gibt es hierzulande also keinen Eintrag ins Flensburger Verkehrssünder-Register. Bei Fahrverboten könnte sich das aber ändern. Die Europäische Union arbeitet dem ADAC zufolge daran, dass diese EU-weit vollstreckt werden können.

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