Verdacht auf Berufskrankheit melden

Wer die Diagnose “heller Hautkrebs” erhält, sollte seinen Arzt oder seine Ärztin auch über die eigene Berufstätigkeit informieren. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.

Vor allem wer viel unter der Sonne gearbeitet hat oder arbeitet, hat ein erhöhtes Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Ist dieser beruflich verursacht, kann er als Berufskrankheit anerkannt werden. Auch für andere Erkrankungen wie zum Beispiel Lärmschwerhörigkeit oder Allergien gilt: Sofern die Möglichkeit besteht, dass die Ursachen in der beruflichen Tätigkeit liegen, sollte ein Arzt oder eine Ärztin das prüfen.

Hat der Arzt oder die Ärztin einen solchen Verdacht, muss er oder sie dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Diese Meldepflicht gilt auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Eine „Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit“ kann aber auch die betroffene Person selbst stellen. 

Informationsportal der DGUV zu Berufskrankheiten

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