Gut vorbereitet für den Ernstfall
Schwere Unfälle, tätliche Angriffe, Drohungen oder Überfälle während der Arbeit sind traumatische Ereignisse und können seelische Verletzungen bei Beschäftigten verursachen – mit langwierigen Folgen. Nach einem solchen Ereignis kommt es auf eine schnelle Hilfe an. Wichtig ist eine Betreuung von Betroffenen im Sinne einer Rettungskette von der Erstbetreuung bis zur Unterstützung durch professionelles Fachpersonal.
„Wir alle kennen betriebliche Ersthelfer für die medizinische Erste Hilfe. Der Ablauf bei einer betrieblichen psychologischen Erstbetreuung ist damit vergleichbar“, sagt Dr. Fritzi Wiessmann, Arbeitspsychologin bei der BG Verkehr. Das bedeutet, die psychologische Erstbetreuung sollte möglichst sofort erfolgen, im günstigsten Fall noch am Ereignisort. „Es kommt im Wesentlichen darauf an, sich um Betroffene zu kümmern, mit ihnen zu reden und ihnen emotionalen Beistand zu geben“, sagt Wiessmann.
Qualifikation von Erstbetreuenden
Ziel ist es, die akute Belastungsreaktion aufzufangen und möglichst zu vermindern. Auch wenn es sich um eine nicht-therapeutische psychosoziale Betreuung handelt, muss sie strukturiert erfolgen. Entsprechend müssen die Erstbetreuenden dafür qualifiziert sein. Die Erstbetreuung kann entweder intern durch speziell ausgebildete Beschäftigte des Betriebes oder extern durch einen Dienstleister erfolgen.
Die Standards für eine qualitative Ausbildung von psychologischen Erstbetreuenden formuliert die DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall!“. Außerdem nennt die Publikation Kriterien für die Auswahl und den Einsatz von Ersthelfenden. Damit bietet die Broschüre einen Orientierungsrahmen für ein zielgerichtetes Betreuungskonzept im Betrieb.
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