Unterweisung mit Praxisteil

Welche Inhalte eine praktische Unterweisung für Rettungswesten und Schwimmhilfen haben muss, hat die DGUV in einer Publikation zusammengefasst.

Ein Sturz ins Wasser kann tödlich enden. Deshalb sind Rettungswesten und Schwimmhilfen als sogenannte „Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Ertrinken“ bei Arbeiten an und auf Binnengewässern notwendig. Eine jährliche Unterweisung mit praktischer Übung ist für diese PSA gegen tödliche Risiken Pflicht (DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention").

Der Fachbereich PSA der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat in der Publikation FBPSA-018 die Mindestanforderungen an die praktische Unterweisung zusammengefasst.

Download der FBPSA-018: Praktische Unterweisung PSA gegen Ertrinken (Rettungswesten und Schwimmhilfen) in der Publikationsdatenbank der DGUV

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