Handyblitzer: Rechtslage angepasst

Rheinland-Pfalz setzt seit März sogenannte Monocams zur Handyüberwachung ein. Die Fachzeitschrift VerkehrsRundschau hat Informationen dazu zusammengestellt.

Wer am Steuer zum Smartphone greift, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Unfälle – und zunehmend auch eine automatische Erfassung: Seit März 2025 setzt Rheinland-Pfalz sogenannte Monocams ein, um Verstöße gegen das Handyverbot im Straßenverkehr zu erkennen. Die automatisierten Kamerasysteme wurden zunächst nur getestet, nun aber auf rechtlich gesicherter Grundlage in den Regelbetrieb überführt.

Wie die VerkehrsRundschau in ihrem Verkehrsrechtsblog berichtet, wurde die Gesetzeslage dafür angepasst. So legte das Land im Rahmen einer Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Paragraf 30 Absatz 8 neue Regeln für den Einsatz der Monocams fest. Dort ist unter anderem geregelt, wann Bildaufnahmen gelöscht werden müssen, wie die Daten verwendet werden dürfen und dass entsprechende Überwachungszonen ausgeschildert sein müssen.

Rechtsgrundlage ist erforderlich

Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Kanzlei Voigt aus Dortmund erläutert im Blog der VerkehrsRundschau die Hintergründe: „Während der Testphase stellte das Amtsgericht Trier fest, dass die Kontrolle einen ‚Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person‘ darstellt – daher brauche es eine Rechtsgrundlage.“

Auch auf die Gefahren durch Ablenkung geht Hammer ein: „Das Nutzen von Mobiltelefonen ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle.“ Das Verbot ist in Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung geregelt. Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg drohen laut Hammer bei Unfällen mit Personenschäden auch strafrechtliche Konsequenzen.

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