Neuer Rechtsrahmen für Fernlenk-Fahrzeuge

Zum 1. Dezember 2025 tritt die neue Fernlenk-Verordnung in Kraft. Sie schafft erstmals rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb ferngelenkter Fahrzeuge – mit Potenzial auch für die Logistik und den Gütertransport.

 

Mit der neuen Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) schafft das Bundesverkehrsministerium erstmals einen klaren Rechtsrahmen für den Betrieb ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Die sogenannte Teleoperation erlaubt es, Fahrzeuge über Leitstände aus der Ferne zu steuern – also durch Personen, die sich nicht im Fahrzeug selbst befinden.

Erprobungsphase dauert fünf Jahre

Die Verordnung wurde im Juli 2025 verkündet und tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft. In einer auf fünf Jahre angelegten Erprobungsphase soll geprüft werden, wie sich diese Technologie sinnvoll in bestehende Verkehrskonzepte integrieren lässt. „Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung haben wir einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen. In der Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren. Die Verordnung ermöglicht neue Mobilitätskonzepte und legt den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung“, sagt Christian Hirte, Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister für Verkehr.

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums

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